Archiv für den Tag: 5. Mai 2018

„Sechs lange Jahre elterlicher Erziehung prägen ein Kind“

Die Eltern mehr in die Pflicht nehmen

F.A.Z., BILDUNGSWELTEN, 03.05.2018, Rainer Werner

Die Fürsorgepflicht für die eigenen Kinder kann nicht einfach an die Schule delegiert werden, denn die ist damit überfordert

Keine Leistungsstudie kommt ohne die Botschaft aus, in Deutschland hänge der Schulerfolg der Kinder noch zu sehr vom sozialen Status ihrer Eltern ab. Politiker einer bestimmten Couleur spitzen den Satz gerne noch zu, indem sie behaupten, der „Geldbeutel der Eltern“ sei ausschlaggebend, ob ein Kind den Aufstieg durch Bildung schaffe oder nicht. Wie soll der Geldbeutel der Eltern den Schulerfolg der Kinder beeinflussen?

Der Besuch staatlicher Schulen und Universitäten ist kostenlos. Selbst Privatschulen stellen ein Drittel ihrer Schulplätze über Stipendien kostenlos zur Verfügung. Für minderbemittelte Eltern gibt es das „Bildungspaket“, in dem Geld für Bücher, Unterrichtsmaterial und Mittagessen in der Schulmensa enthalten ist. Für Klassenfahrten kommt entweder das Jobcenter oder der Sozialfonds der Schule auf. Die Mär vom Geldbeutel zielt auf das ganze Schulsystem, dem man allzu gerne vorwirft, es selektiere die Kinder, anstatt alle gleichberechtigt „mitzunehmen“.

Die Kritiker der „selektiven“ Schule nehmen mit ihrer Schelte in Kauf, dass in der Bevölkerung die krude Vorstellung hängenbleibt, vorurteilsbeladene Lehrer erkundigten sich, bevor sie Noten geben, im Schülerbogen nach Beruf und sozialem Status der Eltern, um dann zur Tat zu schreiten: Akademikerkinder ins Töpfchen, Kinder aus der Unterschicht ins Kröpfchen – sprich: in die unterste Leistungskategorie. Eine absurde Vorstellung.

Es ist an der Zeit, solchen Legendenbildungen mit Tatsachen zu begegnen. Versetzen wir uns dazu in eine Grundschullehrerin. Schon eine Woche nach der Einschulung der Kinder weiß sie, mit welcher Kluft sie es hinsichtlich der Fähigkeiten und Lerneinstellungen der Schüler zu tun hat. Kinder aus bildungsbeflissenen Elternhäusern können schon ansatzweise lesen und schreiben, sie können basteln und sich vernünftig ausdrücken. Kinder aus bildungsfernen Familien hingegen sprechen häufig nur in Einwortsätzen und haben noch nie eine Schere in der Hand gehabt. Diese Lehrerin sollte man nicht belehren, dass sie Teil einer selektiven Schule sei, weil sie es nicht schafft, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu eröffnen. Sie realisiert nämlich täglich, dass die Grundlagen für Ungleichheit und Ungerechtigkeit im Elternhaus gelegt werden. Wie sollte es auch anders sein: Sechs lange Jahre elterlicher Erziehung prägen ein Kind so stark, dass nach der Einschulung selbst ausgefeilte didaktische Konzepte nur noch wenig ausrichten können.

Die Iglu-Studie 2016 zum Lesevermögen von Grundschülern hat enthüllt, dass Schüler, die in einem Haushalt mit über hundert Büchern aufwachsen, ihren Mitschülern bei der Leseleistung ein ganzes Schuljahr voraus sind. Deutlicher kann die Bedeutung des kulturellen Niveaus der Elternhäuser für die Entwicklung der Kinder nicht nachgewiesen werden. Die Benachteiligung von Kindern beginnt, wie man heute weiß, sehr früh. Wenn kleinen Kindern regelmäßig vorgelesen wird, bilden sie ein differenziertes Sprachvermögen aus und schreiben schon in der Grundschule verblüffend gute Texte. Wenn ein Kind im Elternhaus erlebt, dass die Eltern elaboriert reden und diskutieren, überträgt sich dieses sprachliche Vermögen auf das Kind. Es wird zum verbal geschickten, selbstbewussten Streiter in eigener Sache. Falls ein Kind Lob und Zuspruch erfährt, wenn es die Welt im Spiel entdeckt, wird es später auch im schulischen Lernen Neugier und Ehrgeiz entwickeln.

Wenn man sich von all diesen stimulierenden Anreizen das Gegenteil denkt, kann man ermessen, wie tiefgründig und wie langwierig die Defizite sind, mit denen die Kinder zu kämpfen haben, die in bildungsfernen Elternhäusern heranwachsen müssen. Schon in der Grundschule sitzen sie im hintersten Waggon des Geleitzuges. Dieser Lernrückstand wird sich in der weiterführenden Schule fortpflanzen. Der Abstand zu den leistungsstarken Schülern wird über die Jahre noch größer werden, weil diese lernstarken Schüler von jedem Unterricht – auch einem schlechten – profitieren.

Ob ein Kind an einer weiterführenden Schule erfolgreich lernen kann, hängt sehr stark von seinen verbalen Fähigkeiten ab. In allen kulturwissenschaftlichen Fächern werden Texte gelesen und analysiert und auch eigene Texte geschrieben. Dabei steigen die Ansprüche von Klasse zu Klasse, bis sie in der Abiturstufe das Niveau erreicht haben, das Linguisten den „elaborierten Sprachgebrauch“ nennen. Wer über ihn verfügt, kann nicht nur Texte jeden Schwierigkeitsgrades verstehen, er kann sich auch mündlich und schriftlich auf höchstem Sprachniveau ausdrücken. Diese Fähigkeit kommt einem Schüler im Studium zugute, wo die Notwendigkeit zu verbalisieren in den meisten Fächern dominiert.

Immer wieder wird die Behauptung erhoben, Schüler aus bildungsfernen Familien würden bei gleicher Intelligenz gegenüber ihren Mitschülern aus dem Bildungsbürgertum benachteiligt. Dabei geraten diese Schüler in erster Linie wegen ihres oft reduzierten Sprachgebrauchs ins Hintertreffen. Vor allem am Gymnasium können sie ihre Intelligenz nicht voll zur Geltung bringen, weil diese – von Mathematik, Physik und Chemie abgesehen – häufig nur in der Form verbaler Ausdrucksformen abgerufen wird.

Wenn man die Bedeutung der häuslichen Prägung für den Schulerfolg von Kindern kennt, kann es nur einen erfolgversprechenden Weg aus der Misere geben. Die Eltern aus bildungsfernen Familien müssen mehr in die Pflicht genommen werden, damit sie lernen, ihren Kindern von klein an eine motivierende häusliche Umgebung zu schaffen. Lange haben es die Kultusminister vermieden, das Erziehungsverhalten der Eltern in den Blick zu nehmen und es notfalls staatlicherseits zu beeinflussen.

Dabei spricht unser Grundgesetz hinsichtlich des Erziehungsauftrages der Eltern eine deutliche Sprache: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Artikel 6 Absatz 2). Im öffentlichen Diskurs wird oft nur das Recht der Eltern, ihre Kinder eigenständig und ohne staatliche Einflussnahme zu erziehen, betont. Dass das Recht auch eine Pflicht einschließt, wird gerne verschwiegen, weil man den Eltern von Seiten der Politik nicht zu nahe treten möchte. Die Überwachung durch die „staatliche Gemeinschaft“ beschränkt sich deshalb nur auf krasse Fälle der Kindesvernachlässigung oder -misshandlung.

Ratsam wäre es, die allgemeine Schulpflicht, die für alle Kinder vom sechsten Lebensjahr an gilt, für Kinder mit sprachlichen Defiziten um eine Vorschulpflicht ab dem fünften Lebensjahr zu ergänzen. In einigen Bundesländern ist die Vorschule – sie ist meistens der Grundschule angegliedert – nur für Kinder verpflichtend, die von der Einschulung zurückgestellt wurden. Dies ist ungünstig, weil diese Kinder dann ein Schuljahr verlieren. Berlin hat 2005 die Vorschule ganz abgeschafft und die vorschulische Erziehung in die Kita verlagert. Da deren Besuch freiwillig ist, geht das sprachfördernde Angebot allzu oft an den wirklich bedürftigen Kindern vorbei. Um solche Kinder zu ermitteln, sollten speziell geschulte Erziehungsberater die Elternhäuser aufsuchen. Im Gespräch mit dem Kind erleben sie seine sprachliche Kompetenz. Sie schlagen gegebenenfalls eine Sprachstandsuntersuchung vor, der dann die Empfehlung für einen verpflichtenden Besuch einer der Grundschule vorgelagerten Vorschule folgen kann.

Für Kinder aus Migrantenfamilien wäre der zusätzliche Einsatz von „Stadtteilmüttern“ sinnvoll. Das sind Frauen, die selbst ein Einwanderungsschicksal haben und die sich als häusliche Erziehungsberaterinnen betätigen. Sie haben eine kompakte Ausbildung in Kindererziehung und Gesprächsführung absolviert und beraten vor allem Mütter aus der Migrantenschicht, die wegen mangelnder Sprachkenntnisse nie zu einer öffentlichen Familienberatung gehen würden.

Die Stadtteilmütter vermitteln Informationen zur Kindererziehung, zu Gesundheit und Familienrecht, zur Sprachförderung und zum Medienkonsum. Auch Suchtprophylaxe und Hilfe bei häuslicher Gewalt stehen auf dem Programm. Untersuchungen haben den Erfolg des Einsatzes der Stadtteilmütter bestätigt. Sie schaffen es auf der Basis gegenseitigen Vertrauens, die Mütter, die oft aus einem uns sehr fremden Kulturkreis stammen, für die Entwicklungsprobleme ihrer Kinder zu sensibilisieren und das Erziehungsverhalten in die richtigen Bahnen zu lenken. Durch diese Hilfestellung wird ihnen der Start in der Grundschule erleichtert.

Wenn die Kinder eingeschult sind, muss der staatliche Einfluss auf das Erziehungsverhalten der Eltern nicht aufhören. In einigen Bundesländern dürfen Schulen mit den Eltern „Erziehungsvereinbarungen“ abschließen, in denen sich diese mit ihrer Unterschrift verpflichten, das Lernverhalten ihres Sohnes oder ihrer Tochter positiv zu unterstützen. Dazu gehört auch die Auflage, täglich die Hausaufgaben zu kontrollieren oder den Fernseh- und Computerkonsum einzuschränken. Die Eltern können auch angeregt werden, ihren Kindern regelmäßig vorzulesen, ihnen Bücher zu schenken und sie gemeinsam mit ihnen zu lesen.

In der Pädagogik gilt es inzwischen als Allgemeingut, dass man die entscheidenden sechs Jahre vor der Einschulung nicht länger ausblenden darf und dass man die Eltern, die der erzieherischen Hilfe bedürfen, mehr unterstützen muss. Am schulischen Erfolg unserer Kinder müssen alle mitwirken: Eltern, Vorschulpädagogen, Lehrer, freiwillige Lesepaten und nicht zuletzt ein gesellschaftliches Klima, das das geschriebene Wort wieder als Kulturtechnik ersten Ranges wertschätzt.

Dieser Beitrag erscheint mit freundlicher Genehmigung des Autors. Zum Artikel und der web-Seite des Autors: https://guteschuleblog.wordpress.com/blog/

Rainer Werner war Gymnasiallehrer für Deutsch und Geschichte in Berlin. Er ist Verfasser des Buches „Auf den Lehrer kommt es an“, siehe Bücherliste. Rainer Werner berät Schulen bei der inneren Schulreform.