Die Relativierung der Fachinhalte durch Kompetenzbeschreibungen

Datum:  06.03.2015
Kompetenzorientierung am Pranger
von Rainer Werner

In der letzten Februarwoche 2015 wurden die Ergebnisse des Grundschultests “Vera 3″ in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Getestet wurden die Rechtschreibleistungen der Drittklässler. Das Ergebnis ist schockierend: Mehr als ein Drittel der Schüler (37,4 %) erreichen nicht einmal den Mindeststandard, den die Kultusministerkonferenz festgelegt hat. Weitere 25,9 % erreichen dieses Minimum nur knapp. Man kann also davon ausgehen, dass mehr als die Hälfte der Grundschüler der 3. Klasse in diesem Bundesland die deutsche Rechtschreibung nicht oder nur unzureichend beherrscht. Ein niederschmetterndes Resultat. Entsprechend zerknirscht gab sich Kultusminister Brodkorb (SPD), als er die Ergebnisse vorstellen und kommentieren musste. Er führte die Ausfälle auf eine didaktische Methode zurück, die seit einigen Jahren in die Grundschulen Einzug gehalten hat: das “lautgerechte Schreiben”. Um Schreibbarrieren bei den Kindern abzubauen, dürfen sie zwei Jahre lang ohne Regeln schreiben. Sie schreiben phonetisch, so wie sie die Laute hören. Der dabei entstehende Text-Kauderwelsch ist oft nur schwer verständlich (“Rehnade hatt eine bunde Bluhse an.”). Experten haben vor diesem Verfahren schon immer gewarnt, weil es in den Köpfen die falsche Schreibweise zuerst verfestige, die man dann wieder mühsam dem regelgerechten Schreiben anpassen müsse – ein unsinniger Umweg. In SPIEGEL-online bezeichnete ein Kommentator die Lernmethode “Schreiben nach Gehör” als “unterlassene Hilfeleistung” (5. 3. 2015).

Der Bildungsminister führte die schlechten Rechtschreibleistungen noch auf eine andere Ursache zurück: auf die Kompetenzorientierung, die an allen Schulformen inzwischen in Konkurrenz zu den Inhalten getreten ist. Sein Land, so der Minister, werde “wieder stärker Fachinhalte vorschreiben, wozu auch ein Kanon deutscher Literatur” zähle. “Die Relativierung der Fachinhalte durch Kompetenzbeschreibungen” will der Minister nicht länger hinnehmen. Als Lehrer reibt man sich verwundert die Augen. In den letzten Jahren wurden die Lehrkräfte, die die Dominanz der Kompetenzen im Fachunterricht als Irrweg bezeichneten, als “rückständig”, “ewig-gestrig” usw. gebrandmarkt. Jetzt gibt man ihnen recht, weil die Wissenslücken und Leistungsmängel bei den Schülern nicht mehr zu verbergen sind. Mich erinnert das Verhalten des Ministers an die Karikatur von Roland Beier, die Karl Marx nach dem Zusammenbruch des Kommunismus (1990) in peinlich berührter Pose zeigt: Tut mir leid Jungs! War halt nur so ‘ne Idee von mir…

zum Artikel:  Für eine gute Schule, 06.03.2015, Rainer Werner, Kompetenzorientierung am Pranger

37% der Drittklässler verfehlen Mindeststandard in der Rechtschreibung

Datum:   04.03.2015
Orthographie in Schulen
Schraibm nach gehöa

Das „Schreiben nach Gehör“ ist keine Methode, sondern unterlassene Hilfeleistung. Es schadet den Kindern und der Gesellschaft, es zementiert soziale Ungleichheit.

Auf eine Anfrage hin veröffentlichte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die Ergebnisse von Vergleichsarbeiten der dritten Klassen. Dabei stellte sich heraus, dass 37 Prozent der Drittklässler den Mindeststandard der Kultusministerkonferenz in der Rechtschreibung verfehlten. 26 Prozent der Schüler lagen nur knapp darüber.

Nicht nur in diesem Bundesland wird auf Kosten ganzer Schülerjahrgänge auf Anweisung der Kultusbehörde experimentiert. Schon in den Vorjahren waren die Ergebnisse in Orthographie schlecht. Der Grund ist, dass alle Bundesländer vor 10 bis 15 Jahren das „Schreiben nach Gehör“ eingeführt haben.

zum Artikel:  FAZ, 04.03.2015, Uta Rasche, Schraibm nach gehöa


Da Lese- und Schreibkompetenz eine Schlüsselqualifikation für alle anderen Fächer ist, bringen schwache Leser und Schreiber folglich auch schwache Leistungen in diesen.
Kultusminister in Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb: „Wenn sich herausstelle, dass die Methode „Schreiben nach Gehör“ für die schlechten Rechtschreibkenntnisse verantwortlich sei, müsse man prüfen, ob diese Methode weiter angewendet werden solle.“
Was heißt hier prüfen – sofort „Schreiben nach Gehör“ stoppen und zwar bundesweit! Die erschreckenden Ergebnisse der „Methode“ liegen den nachfolgenden Schulen lange vor.

Finnland streicht die elementare Kulturtechnik der Schreibschrift

Datum: 23.01.2015
Die neue Finn-Schrift: Druckbuchstaben und tippen am Display
Ralf Lankau
In Finnland lernen Kinder ab Herbst 2016 in den Grundschulen nur noch eine Schrift aus Druckbuchstaben, sie üben das Tippen mit Tastaturen und an Touchscreens.

Finnland streicht die elementare Kulturtechnik der Schreibschrift ab Herbst 2016 in den Grundschulen und deklariert schnelles Tippen als Bildungsziel. Absurd.
Nach dieser Logik sollte man sich auch nicht mehr die Mühe machen, den Kindern korrekte Schreibweisen der Begriffe und die Grammatik ihrer Muttersprache beizubringen. Das erledigen Korrekturprogramme im Autokorrektur-Modus doch viel schneller und zuverlässiger als die Eleven.
Nach dieser Logik könnte man ebenso das gemeinsame Kochen in der Schulküche aussetzen und stattdessen Tiefkühlpizza in der Mikrowelle erhitzen. Das ist billig, effizient, die Kinder werden satt und an das Essen von Fastfood gewöhnt.

zum Artikel:  Gesellschaft für Wissen und Bildung, 23.01.2015, Ralf Lankau, Die neue Finn-Schrift: Druckbuchstaben und tippen am Display

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Datum: 03.03.2015
Für mich ist es wichtig, dass sich jedes Kind entwickeln kann

Ein Besuch in der Astrid Lindgren Förderschule in Weisswasser
Das Gespräch mit der Schulleiterin Christiane Burges führte Dieter Sprock

„Erst kürzlich hatten wir Eltern, die unbedingt wollten, dass ihre Tochter in eine Grundschule kommt, möglichst wohnortnah. Nach der Diagnostik, die wir durchführen, war es aber eindeutig ein G-Kind, das heisst, ein Kind mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung, das unbedingt nach unserem Lehrplan unterrichtet werden sollte. Das Problem ist, dass dieses Mädchen selbst in einer kleinen Grundschulklasse ein besonderes Angebot bräuchte, das unserem Lehrplan entspricht. Sie bräuchte einen Sonderpädagogen, den die Schule parallel zur Verfügung stellen müsste. Jetzt müssen Sie sich das einmal vorstellen: Das Mädchen müsste mindestens 15 Stunden, wenn die anderen ihre Deutsch- und Mathe­angebote haben, ein Angebot auf ihrem Level kriegen. Das kann die Grundschullehrerin doch gar nicht leisten, die muss sich ja um die anderen kümmern. Neben diesen Fächern gibt es aber auch Sport und andere Fächer, in denen das Mädchen nicht mitmachen könnte. Es bräuchte einen Integrationsbegleiter, also noch einmal eine weitere Person. Das Mädchen muss beim Transport begleitet werden, es braucht Hilfe beim Schuheanziehen und beim Umziehen und, und, und. Jetzt gucken Sie mal den Aufwand an, den man betreiben müsste, und hier steht eine Schule, die das alles leisten kann. Eigentlich ist das doch verrückt, oder? Inzwischen ist diese Frage geklärt. Die Eltern haben von ihrem Recht auf Widerspruch und gerichtlichen Schritten Gebrauch gemacht und in der Instanz des sächsischen Oberverwaltungsgerichts Recht bekommen, so dass das Mädchen seit Ende November in einer Grundschule unterrichtet wird, mit all den genannten Rahmenbedingungen.“

zum Artikel:  Zeit-Fragen, 03.03,2015, Dieter Sprock, Für mich ist es wichtig, dass sich jedes Kind entwickeln kann


siehe auch:

Gemeinsames Lernen – Verloren in Buchstabenreihen

Im Sauerland führt eine Mutter eine Kampagne zur Erhaltung von Förderschulen. Sie meint, dass ihr lernbehinderter Sohn dort besser aufgehoben ist – und weiß schon fast 12.000 Unterstützer hinter sich.

zum Artikel:  FAZ, Politik, 12.07.2014, Reiner Burger, Gemeinsames Lernen – Verloren in Buchstabenreihen

Alibiveranstaltung der Berliner Bildungsverwaltung

Datum: 03.03.2015
Ein Schnitt durch die Geschichte

Die Kritik an den neuen Rahmenlehrpläne reißt nicht ab. Eine dreistündige Informations- und Diskussionsveranstaltung der Bildungsverwaltung geriet am Montagabend zu einer großen Abrechnung mit den neuen Rahmenlehrplänen für das Fach Geschichte. Von den rund 300 Lehrern, die in die Max-Taut-Schule nach Lichtenberg gekommen waren, gab es fast ausnahmslos kritische Beiträge. Sie bemängelten nicht nur die neuen Rahmenpläne, die für Berlin und Brandenburg gelten sollen, sondern auch den Umgang mit abweichenden Meinungen: Zwar gibt es ein Onlineportal, in dem jeder seine Kritik äußern kann. Zu sehen seien aber nur die positiven Stellungnahmen.

zum Artikel: Der Tagesspiegel, Schule, 3.03.2014, Sylvia Vogt, Susanne Vieth-Entus, Ein Schnitt durch die Geschichte

Inklusive Missverständnisse

Inklusions-Debatte – Inklusive Missverständnisse

Süddeutsche Zeitung, Bildung, 26.01.2015, Gastbeitrag von Otto Speck

Das vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 verabschiedete „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ hat einen harten, emotional aufgeladenen, öffentlichen Streit ausgelöst. Er verunsichert Eltern und Lehrer, gefährdet das Wohl von Schulkindern mit Behinderungen und spaltet die Schulsysteme der Länder. Die Ursache liegt nicht im Inhalt der von den Vereinten Nationen beschlossenen Konvention, also nicht in einer Ablehnung des dort verankerten Prinzips schulischer Gemeinsamkeit von behinderten und nichtbehinderten Kindern, sondern in einer fatalen Umdeutung dieser Intention im Deutschen Bundestag: Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgeht, gingen alle Fraktionen davon aus, dass „Inklusion“ mit der vollständigen Abschaffung des Förderschulsystems gleichzusetzen sei. Vom „Ende jeglicher Sondersysteme und Sonderbehandlungen“ war die Rede. Merkwürdigerweise lässt sich in der UN-Richtlinie keine Belegstelle finden, aus der eine solche Radikallösung abzuleiten gewesen wäre. (…)
Eine Klarstellung in dieser politischen und ideologischen Spannung wird durch einen Blick in den Text der UN-Vorgabe möglich. Hier lautet die Grundforderung: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom „general education system“, also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird. Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können, wie die deutsche Unesco-Kommission im Jahr 2009 feststellte. „Inklusives“ Bildungssystem bedeutet demnach, es muss alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen einbeziehen. (…)

zum Artikel:  Süddeutsche Zeitung, Bildung, 26.01.2015, Gastbeitrag von Otto Speck, Inklusions-Debatte, Inklusive Missverständnisse

Der Autor ist emeritierter Professor für Sonderpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Jahr 2011 erschien sein Buch „Schulische Inklusion – Rhetorik und Realität“ in der zweiten Auflage.


Zur weiteren Information:
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Bei den Texten handelt es sich um die amtliche, gemeinsame Übersetzung von Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, des englischen Originaldokuments in deutsche Sprache, es sind also offizielle Dokumente mit Rechtscharakter.

Artikel 24  Bildung
1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel (…)
2a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; (…)

Article 24  Education
(1) States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning directed to: (…)
2a) Persons with disabilities are not excluded from the general education system on the basis of
disability, and that children with disabilities are not excluded from free and compulsory primary
education, or from secondary education, on the basis of disability; (…)

zum Artikel:  Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PDF-Datei unter Publikationen,  Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

siehe dazu auch:
Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung und das Modewort „Inklusion“.
Weshalb sich aus der „UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ nicht die Forderung nach einer Schließung der Sonder- und Förderschulen in Deutschland ableiten lässt.
zum Artikel:  PM, Dr. Walter_Scheuerl_MdHB_Inklusion_Verletzung_Rabe_UN-BRK_Gericht