Archiv des Monats: Februar 2026

Sternchen⃰ im Klassenzimmer

An einer Berliner Grundschule zeigt sich, wie schnell pädagogische Leitlinien zur sozialen Norm werden.

Quelle: dpa[1]

Text- und Bildauswahl sowie Erklärungen in den Fußnoten durch Schulforum-Berlin

Berliner Zeitung, 24./25. Januar 2026, unter BILDUNG, S. 27, von Sophie-Marie Schulz[2]

Man könnte meinen, das Thema Gendern habe sich erledigt.[3] Die große Empörung ist abgeflaut, die Debatte weitergezogen – irgendwohin zwischen Wahlkampf und Alltag. Doch an einer Berliner Grundschule zeigt sich: Die Frage, wie Sprache geregelt wird und wer sich den Regeln fügen muss, ist nicht verschwunden.

Der Berliner Zeitung liegen exklusiv Unterlagen einer Berliner Grundschule vor, die zeigen, wie eng Sprache, Pädagogik und Regeln inzwischen miteinander verknüpft sind. Außerdem liegt der Redaktion eine Mail eines Schulkindes vor, das schildert, wie sehr es das Gendern im Schulalltag unter Druck setze: Sprache werde „immer komplizierter“, die Regeln seien „verwirrend“, es fühle sich „sehr gezwungen“, „inklusiv“ zu sprechen.

Der Fall macht deutlich: Es geht längst nicht mehr nur um Sternchen und Doppelpunkte. Es geht um die Frage, ob das, was offiziell als „Angebot“ bezeichnet wird, im Klassenzimmer zur Pflicht wird.

Nicht Lehrer, sondern „Coaches“

Im Zentrum des Falls steht die Maria-Leo-Grundschule im Berliner Bezirk Pankow; eine Schule, die bundesweit als Vorzeigemodell für zeitgemäße Schulentwicklung gilt. 2025 wurde sie mit dem Deutschen Schulpreis[4] ausgezeichnet.

Die Jury lobte vor allem das sogenannte Lernhaus-Prinzip: Kinder arbeiten in offenen Lernumgebungen, unterstützt von multiprofessionellen Teams. Unterricht findet nicht mehr nur im klassischen Klassenraum statt, sondern in flexiblen Bereichen eines Neubaus, der nach dem Raumkonzept der „Compartments“ geplant wurde.

Auch sprachlich setzt die Schule auf einen Bruch mit Traditionen. Lehrkräfte heißen hier nicht Lehrer, sondern „Coaches“, Schülerinnen und Schüler werden als „Lernende“ bezeichnet. Zudem durchlaufen die Grundschulkinder ein mehrstufiges „Level-up-System“[5], das Selbstorganisation, Verantwortungsübernahme und Eigenständigkeit fördern soll. Wer jedoch ein solches Level erreichen will, muss einen „Vertrag“ unterzeichnen.

Gegendertes Aufstiegsversprechen

Der Berliner Zeitung liegen neben der „Lernhausordnung“, gemeint ist damit die Schulordnung, auch mehrere dieser Verträge[6] für die Stufen „Explorer“, „Explainer“ und „Expert“ vor. Die Dokumente sind durchgehend in gegenderter Sprache verfasst. Wer dem „Vertrag“ nicht zustimmen will, muss dies „begründen“.

In den Verträgen wird festgehalten, welche Vorteile mit dem jeweiligen Status verbunden sind. Etwa der Zugang zu anderer digitaler „Hardware“ oder die Möglichkeit, an anderen Orten zu lernen. Gleichzeitig wird aufgeführt, welche Anforderungen Kinder erfüllen müssen, um das nächste Level zu erreichen, beispielsweise: „Seiner/Ihrer Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden.“ Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann der Aufstieg abgebrochen werden.

Inklusive Verwirrung

So nüchtern diese Dokumente für den einen oder anderen formuliert sein mögen, erzählen sie doch nur die halbe Geschichte. Denn wie solche Konzepte im Alltag wirken, zeigt sich nicht in pädagogischen Leitbildern, sondern im Klassenzimmer und in der Wahrnehmung der Kinder.

In einer Mail, die bei der Plattform „Stoppt Gendern“ einging und der Berliner Zeitung vorliegt, schildert ein Schulkind seinen Alltag an der Maria-Leo-Grundschule vor allem als sprachliche Überforderung.

Die „Sprache in der Schule“ werde „immer komplizierter“, die Regeln seien „verwirrend“. Es gelinge dem Schuldkind nicht, immer „inklusiv“ zu sprechen und auch Mitschüler hätten damit Schwierigkeiten. Dennoch würden die „Coaches“ und die „Lernbegleitung“ immer wieder darauf hinweisen und die Kinder dazu anhalten, im Unterricht zu gendern.

Gendern stärke „die Demokratie“

Das Schulkind beschreibt außerdem, es fühle sich „sehr gezwungen“, diese Sprachregelungen mitzutragen. Nach eigener Darstellung wurde den Kindern erklärt, Gendern stärke „die Demokratie“[7] und sei deshalb notwendig.

Mit diesen Schilderungen konfrontierte die Berliner Zeitung die Schulleitung der Maria-Leo-Grundschule und bat um eine Stellungnahme oder ein persönliches Gespräch. Die Mail blieb unbeantwortet, stattdessen übernahm die Pressestelle der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Beantwortung der Anfrage „in Absprache mit der Schule“.[8]

In der Antwort erklärt die Senatsverwaltung, die Maria-Leo-Grundschule verstehe Sprache als Bestandteil von „Demokratiebildung, Beziehungsgestaltung und gegenseitigem Respekt“.

Mit den Kindern werde altersgerecht darüber gesprochen, „dass Sprache Menschen sichtbar machen kann“ und „dass unterschiedliche Perspektiven und Identitäten in einer demokratischen Gesellschaft Anerkennung finden sollen“. Der Umgang mit gendergerechter beziehungsweise inklusiver Sprache sei dabei „ein Angebot zur Auseinandersetzung, keine verpflichtende Vorgabe und kein Zwang“.

Weiter heißt es: „Es hat keine Nachteile, wenn Kinder gendergerechte Sprachformen nicht anwenden.“ Gendergerechte Sprache sei „weder Bestandteil von Leistungsbewertungen noch Voraussetzung innerhalb des schulischen Level-up-Modells“. Bei den Verträgen handele es sich um „pädagogische Vereinbarungen im Rahmen des Level-up-Konzepts“, die Rechte und Pflichten im Schulalltag regelten – „etwa im Umgang mit Materialien, Lernorten oder digitalen Geräten“. Gendergerechte Sprache sei „kein verpflichtender Bestandteil dieser Vereinbarungen“.

Kein Zwang und trotzdem sehr gezwungen

Damit stehen zwei Beschreibungen nebeneinander, die kaum gegensätzlicher sein könnten: Ein Schulkind schildert, es fühle sich „sehr gezwungen“, bestimmte Sprachregelungen mitzutragen. Die Senatsverwaltung betont hingegen ausdrücklich, es gebe „keine verpflichtende Vorgabe und keinen Zwang“[9]. Auch Beschwerden, so heißt es in der Stellungnahme, seien „bislang nicht an die Schulleitung herangetragen worden“.

Nach einer weiteren Nachfrage der Berliner Zeitung, ob es offizielle Vorgaben oder Empfehlungen für gendergerechte Sprache an Berliner Schulen gebe und wo aus Sicht des Senats die Grenze zwischen pädagogischer Ermutigung und unzulässigem Druck verlaufe, blieb die Senatsverwaltung auffällig allgemein.

Grundsätzlich lernten Schülerinnen und Schüler „beim Schriftspracherwerb die Regeln der amtlichen Rechtschreibung kennen und werden befähigt, diese sicher anzuwenden“. Gendergerechte Schreibweisen, „die nicht Bestandteil des amtlichen Regelwerks sind“, dürften „nicht als falsch bewertet werden, sofern sie in sich schlüssig angewendet werden“.

Gleichzeitig macht die Antwort deutlich, dass Schulen sich bei der Frage nach einem Umgang mit solchen Schreibweisen eigene Regeln setzen können: „Die Gesamtkonferenz einer Schule kann hierzu ein verbindliches Vorgehen beschließen, soweit Fragen des Unterrichts und der Kompetenzvermittlung betroffen sind.“

Das Gefühl, es „richtig“ machen zu müssen

Damit bleibt zentral, was im konkreten Fall der Maria-Leo-Grundschule entscheidend ist: Wieviel Freiwilligkeit im Schulalltag tatsächlich übrig bleibt, hängt am Ende nicht von einer landesweiten Linie ab, sondern vom pädagogischen Kurs vor Ort.

Genau in dieser Grauzone liegt die politische Sprengkraft des Falls: Offiziell soll gendergerechte Sprache an Berliner Schulen kein Zwang sein und darf nach Angaben der Senatsverwaltung weder als Voraussetzung noch als Nachteil im Leistungsbereich auftauchen.

Gleichzeitig bleibt es den einzelnen Schulen überlassen, im Rahmen ihrer „Gesamtkonferenz ein verbindliches Vorgehen“ zu beschließen. Was als „Angebot“ beginnt, kann damit in der Praxis schnell zur Norm werden: nicht unbedingt über Noten, aber über Erwartungen, Korrekturen, Wiederholungen und über das Gefühl, es „richtig“ machen zu müssen.

Grenzen werden im Schulalltag ausgehandelt

[…] Kritik an der zunehmenden Verwendung gegenderter Sprache in Schulen kommt unter anderem von Sabine Mertens, Initiatorin der Initiative „Stoppt Gendern“ und Vorstandsmitglied des Vereins Deutsche Sprache e. V.

Mertens argumentiert, dass ein gemeinsamer Sprachstandard eine Voraussetzung für Verständigung und demokratische Teilhabe sei. „Der gemeinsame Sprachstandard ist die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft“, sagt sie. Wenn dieser Standard aufgeweicht werde, fehle aus ihrer Sicht nicht nur sprachliche Orientierung, sondern auch eine gemeinsame Basis, auf der Wissen vermittelt und geteilt werden könne.

Sabine Mertens spricht vom „gendersprachlichen Chaos“

Durch die Zerstörung des anerkannten Standards fehlten „die Voraussetzungen für die Entstehung und Weiterentwicklung des Allgemeinwissens, für die Bildung und einen informierten öffentlichen Diskurs“, so Mertens. Aus ihrer Sicht entstehe damit nicht mehr Vielfalt, sondern Unsicherheit. Gerade dort, wo Sprache eigentlich Sicherheit geben müsse: im Unterricht.

Mit Blick auf Fälle wie den an der Maria-Leo-Grundschule spricht Mertens von einem „gendersprachlichen Chaos“, unter dem mittlerweile auch Kinder litten – mit möglichen Folgen für die persönliche Lernentwicklung. Gerade im Grundschulalter sei die Kluft zwischen altersgemäßen Bedürfnissen und zusätzlichen Sprachregeln besonders groß, so ihre Kritik. Kinder, die erst lesen und schreiben lernten, würden damit nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet.

Dass ausgerechnet an einer preisgekrönten Vorzeigeschule ein Kind von Druck und Überforderung berichte, sei für Mertens ein Hinweis darauf, dass die Debatte längst nicht nur auf dem Papier geführt werde, sondern mitten im Schulalltag angekommen sei.

Moralisch aufgeladenes Lernen

Wenn der Senat erklärt, es gebe „keine verpflichtende Vorgabe und keinen Zwang“, gleichzeitig aber betont, dass Schulen ein „verbindliches Vorgehen“ beschließen könnten, bleibt die entscheidende Frage offen: Wer zieht im Zweifel die Grenze und wer prüft, ob sie eingehalten wird?

Die zitierte E-Mail ist zwar kein Beweis[10] für ein flächendeckendes Problem. Aber sie zeigt, wie sich Schule anfühlen kann, wenn Sprache nicht nur gelernt, sondern auch moralisch aufgeladen wird. Wenn ein Kind am Ende nicht mehr fragt, wie man etwas richtig schreibt, sondern wie man „richtig“ spricht.

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[1] Bild aus: https://www.logo.de/gendern-gendergerechte-sprache-geschlechter-100.html

[2] Bereits am 19.01.2026 erschien in der Berliner Zeitung: „Exklusiv: Schulkind berichtet von Genderzwang an preisgekrönter Berliner Grundschule. Wo endet pädagogische Empfehlung und wo beginnt Zwang?“, Sophie-Marie Schulz. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/exklusiv-schulkind-berichtet-von-genderzwang-an-preisgekroenter-berliner-grundschule-li.10014770

[3] Der Tagesspiegel kehrt zu dem zurück, was sowohl Morgenpost als auch Berliner Zeitung praktizieren: das Gendern ohne Sonderzeichen, 29.11.2023. Die Berliner Zeitung achtet auf eine „diskriminierungsfreie Sprache und nutze dafür alle vorhandenen sprachlichen Mittel“. Auf Doppelpunkte und andere Symbole werde dabei verzichtet, „da gute Lesbarkeit und sachliche Richtigkeit unserer Texte an oberster Stelle stehen und die überwiegende Mehrheit unserer Leser das Gendern mit Sonderzeichen ablehnt“.

[4] Mit dem Deutschen Schulpreis zeichnen die Robert Bosch Stiftung und die Heidehof Stiftung gute Schulen und ihre innovativen Schulkonzepte aus. Der Hintergrund: Die Robert Bosch Stiftung ist im „Forum Bildung Digitalisierung“ derzeit mit zehn großen deutschen Stiftungen vereinigt.

Betrachtet man die Strategie der im „Forum Bildung Digitalisierung“ zusammengefassten Akteure – darunter, man staune, die Deutsche Telekom Stiftung, die Bertelsmann Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, die Siemens Stiftung – und der mit ihnen verbundenen Konzerne genauer, entdeckt man ein perfektes Zusammenspiel. Es geht darum, das „digitale Bildungskonzept“ der Stiftungen gewinnbringend für die Unternehmen an unseren Schulen umzusetzen.

Ganz uneigennützig schreiben sie in ihrer web-Vorstellung: „Das Forum Bildung Digitalisierung setzt sich für die „gelingende digitale Transformation des Schulsystems ein“. Es gibt vor, „Orientierung zu stiften zu aktuellen Herausforderungen der Bildungssteuerung und Schulentwicklung in der Kultur der Digitalität“. Auch werben die im Forum zusammengeschlossenen Stiftungen, dass sie „skalierbare Praxislösungen für systemische Bedarfe wie die Qualifizierung oder Zusammenarbeit von Schulleitungen, Schulträgern und Schulaufsichten“ bieten. https://www.forumbd.de/verein/

Bei der digitalen Transformation des Schulsystems stehen die Schüler nur vordergründig im Mittelpunkt. Die Vereinzelung beim Lernen vor dem Bildschirm, die Abschaffung des Unterrichts, die Auflösung der Klassengemeinschaft, der Verlust von Sozialkompetenzen sowie der stete Leistungsabfall in den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen, all das wird kommentarlos hingenommen.

[5] In der Gegendarstellung vom 26.01.2026 zu dem Artikel „Schulkind berichtet von Genderzwang an preisgekrönter Berliner Grundschule“ von Sophie-Marie Schulz, erschienen am 19.01.2026 in der Berliner Zeitung stellt die Maria-Leo-Grundschule Berlin-Pankow fest: „Das Level-Up-Modell steht in keinem Zusammenhang mit sprachlichen Vorgaben. Es dient der Förderung von Selbstwirksamkeit, sozialer Verlässlichkeit und eigenverantwortlichem Lernen – nicht der Durchsetzung bestimmter Sprachformen.“ https://maria-leo-grundschule.de/wp-content/uploads/2026/01/Gegensdartellung_Artikel_BZ_20260119.pdf

[6] Aus der Gegendarstellung: Bei den „Verträgen“ handelt es sich „um pädagogische Vereinbarungen im Rahmen des schulischen Level-Up-Modells („Explorer – Explainer – Expert“). Diese regeln ausschließlich Aspekte der Selbstorganisation, Verantwortungsübernahme und des sozialen Zusammenlebens im Schulalltag (z. B. Umgang mit Materialien, Lernorten oder digitalen Geräten). Gendergerechte Sprache ist kein verpflichtender Bestandteil dieser Vereinbarungen.“

[7] Aus der Gegendarstellung: „Sprache wird an der Maria-Leo-Grundschule im Rahmen von Demokratiebildung thematisiert – altersgerecht und dialogisch. Ziel ist es, Kindern zu vermitteln, dass Sprache Menschen sichtbar machen kann und Teil eines respektvollen Miteinanders ist. Dies erfolgt ausdrücklich als Angebot zur Auseinandersetzung, nicht als Norm oder Pflicht.“

[8] Die Gegendarstellung der Maria-Leo-Grundschule mit sieben Entgegnungen zu dem Artikel der Berliner Zeitung, erschien am 26.01.2026.

[9] Aus der Gegendarstellung: „An der Maria-Leo-Grundschule besteht kein Zwang zur Verwendung gendergerechter oder inklusiver Sprache. Gendergerechte Sprache ist weder verpflichtend noch Bestandteil von Leistungsbewertungen oder Voraussetzung für schulisches Fortkommen.“

[10] Aus der Gegendarstellung: „Der Artikel stützt sich maßgeblich auf einen anonymen, nicht überprüfbaren Einzelfall, der verallgemeinert und als Beleg für strukturellen Zwang interpretiert wird. Diese Darstellung wird der pädagogischen Praxis der Schule nicht gerecht.“

Der Druck, immer erreichbar zu sein nimmt zu.

Brain Drain: Die bloße Präsenz des eigenen Smartphones reduziert die verfügbare kognitive Kapazität und das Miteinander in der Klasse leidet.

Die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt in einem im August 2025 veröffentlichten Diskussionspapier[1], die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 zu untersagen.


Smartphones sind die bei Jugendlichen am häufigsten vorhandenen digitalen Endgeräte und daher zentral für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche. Studien zeigen, dass ein solches Verbot positive Effekte auf Wohlbefinden, Sozialverhalten und schulische Leistungen haben kann. Die Wissenschaftler plädieren generell für einen Kurs der Vorsicht (Vorsorgeprinzip), solange die Frage, ob es eine ursächliche Beziehung zwischen dem Gebrauch sozialer Medien und der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gibt, noch nicht wirklich geklärt ist.

Im Jahr 2017 kam die „Brain Drain-Studie“[2] zu dem Ergebnis, dass die bloße Anwesenheit eines Smartphones ablenken und kognitive Ressourcen beanspruchen kann. Dieses Ergebnis wurde später durch eine Metaanalyse[3] von 22 Studien bestätigt.

Der Druck, immer erreichbar zu sein ist riesig. Jeder dritte Jugendliche gibt an, nervös zu werden, wenn das Handy nicht in Reichweite ist. Bei den Mädchen sind es sogar 40 Prozent.

Jeder vierte Jugendliche gibt an, die Handy-Benachrichtigungen während des Unterrichts nie oder fast nie auszuschalten – d.h., sie sind ständig online.

Die Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht nicht online sind, schneiden im Schnitt um 19 PISA-Punkte besser als der Durchschnitt ab, was in etwa dem Lernfortschritt eines halben Schuljahres entspricht.

Bild: Deutsches Schulportal

Etwa jeder Vierte gibt an, Druck zu verspüren, während des Unterrichts auf Nachrichten zu antworten. Ähnlich viele geben an, sich durch Mitschülerinnen und Mitschüler, die digitale Geräte nutzen, abgelenkt zu fühlen.

Aufmerksamkeitsökonomie, im Zentrum digitaler Geschäftsmodelle

Kritisch zu sehen ist das Prinzip der Aufmerksamkeitsökonomie, das im Zentrum vieler digitaler Geschäftsmodelle steht, so die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina[4] in ihrem Diskussionspapier. Die Extraktion und Monetarisierung von Aufmerksamkeit fördert technologische Strategien zur Maximierung der Nutzerbindung und schafft gezielt suchtfördernde Strukturen im digitalen Raum. Die rasante technologische Entwicklung im Digitalsektor befeuert diese ökonomisch motivierte Tendenz noch, weshalb sich die sozialen Medien ebenso rasant weiterentwickeln: Immer leistungsfähigere Algorithmen und KI-Systeme werden eingesetzt, um Nutzerverhalten vorherzusagen und mittels emotionaler Bindung zunehmend zu steuern. KI-basierte, mit Sprachmodellen verbundene Avatare, die automatisierte Simulation zwischenmenschlicher Beziehungen, mit dem Ziel, Vertrauen zu erzeugen und dann maßgeschneiderte Dienstleistungen für spezifische emotionale Bedürfnisse anbieten zu können, sowie die gezielte Erzeugung sogenannter sozialer Halluzinationen eröffnen neue Dimensionen der digitalen Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche.

Dr. Tanja Brunnert, Bundespressesprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen BVKJ e.V.: „Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen weist seit Jahren auf die Gefahren des zunehmenden und mittlerweile exorbitant hohen Medienkonsums der Kinder und Jugendlichen hin. Wir sehen in unseren Praxen mittlerweile überdurchschnittlich viele Kinder mit Entwicklungsstörungen von Sprache, aber auch Grob- und Feinmotorik. Konzentration und Schlafverhalten leiden. Die Zusammenhänge zum Medienkonsum sind wissenschaftlich nachgewiesen. Die Handreichung zur Handynutzung an Schulen stellt daher einen wichtigen Baustein der Regulierung der ausufernden Mediennutzung dar. Wir begrüßen als Kinder- und Jugendärzt*innen ausdrücklich die Aufforderung, die Grundschulen handyfrei zu gestalten. Vor der Benutzung eines digitalen Endgerätes muss das Kind analog Kompetenzen wie Sprechen, Sprache und Motorik erlangen. Schule muss ein geschützter Raum sein, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher bewegen können. Klare Regeln der Schule zur Handynutzung schaffen Verbindlichkeit. Dies schafft zusätzlichen Schutz für Kinder und Jugendliche vor missbräuchlicher Nutzung.“ https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kultusministerin-hamburg-und-bildungssenatorin-bekeris-prasentieren-regeln-zur-handynutzung-an-schulen-246455.html (22.1.2026)


Regelungen und Pläne zum Handyverbot an Schulen in den Bundesländern[5]

Bildung ist Ländersache, daher regeln die Bundesländer die Frage der Handynutzung an Schulen selbst. Einige haben strenge Regeln und Verbote eingeführt, andere vertrauen auf die Eigenverantwortung der Schulen. Die meiste Zustimmung gibt es dafür, Handys aus Grundschulen zu verbannen.

  • In der Stadt Bremen begann das Schuljahr 2025/26 mit einem einheitlichen Handyverbot: An Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zur 10. Klasse müssen Handys auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben. Nach der neuen Regel dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones während des gesamten Schultags nicht benutzen. Wer ein Handy mitbringt, muss es so verstauen, dass es nicht sichtbar ist – etwa in der Schultasche oder einem Schließfach. Ausnahmen vom Handyverbot gibt es zum Beispiel, wenn dieses aus medizinischen Gründen notwendig ist. Ein Ziel des Handyverbots ist, dass Kinder und Jugendliche in den Pausen wieder mehr miteinander im Gespräch sind und sich beschäftigen.
  • Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Schulen auch 2025/26 selbst für Regeln zur Handynutzung verantwortlich. Insgesamt verfügen nach Angaben des Ministeriums rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen in NRW inzwischen über eine verbindliche Handyregelung, bei den weiterführenden Schulen sind es demnach sogar 100 Prozent. Das zeigt eine landesweite Umfrage, die am 7. Januar 2026 vom Schulministerium veröffentlicht wurde. Etwa die Hälfte aller weiterführenden Schulen in Nordrhein- Westfalen untersagt vollständig die Nutzung von Smartphones im Schulbetrieb. Die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte Nutzung. Grundsätzlich sollte an Grundschulen die private Nutzung von Handys und Smartwatches nicht erlaubt sein.
  • In Sachsen hat Kultusminister Conrad Clemens (CDU) nach einem Handygipfel im August 2025 verkündet, ein Verbot an Grundschulen vorzubereiten. Bisher entscheiden die Schulen selbst. Anfang 2026 solle es bei einem weiteren Fachgespräch um die Nutzung privater Handys an weiterführenden Schulen und Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz gehen.
  • Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können 2025/26 weiterhin selbst ihre Regeln zum Umgang mit privaten Smartphones festlegen, haben dazu vom Bildungsministerium aber klare Empfehlungen erhalten. Diese Richtlinien sehen vor, dass in den Klassenstufen eins bis neun während des gesamten Schulbetriebs grundsätzlich keine privaten Handys genutzt werden sollen.
  • Länder wie Sachsen-Anhalt, Berlin oder Hamburg verweisen auf die Entscheidungskompetenzen der Schulen. Landesweite Verbote sind nicht geplant.
  • Die private Handynutzung ist für Jugendliche an Schleswig-Holsteins Schulen bis einschließlich Klasse 9 ab dem Schuljahr 2025/26 verboten. Das hat das Landesparlament[6] am 18. Juni 2025 beschlossen. Seit 2023 gibt es einen entsprechenden Erlass bereits für Grundschulen.
  • In Brandenburg sind mit dem Schuljahr 2025/26 Handys an Grundschulen im Unterricht verboten. Sie müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden.
  • Die Schulen in Niedersachsen und Hamburg sind aufgefordert, binnen eines Jahres verbindliche Regeln zur Nutzung von Smartphones und Smartwatches festzulegen – im Dialog mit den Eltern und Schülern. Die Empfehlung[7] der Behörden lautet klar, keine Handys in der Grundschule zu erlauben. Für die weiterführenden Schulen empfehlen die Expertinnen und Experten einen bewusstseinsbildenden und altersdifferenzierten Umgang mit Smartphones. An den Empfehlungen der beiden Länder haben Kinderärzte, Neurologen, Psychologen, Pädagogen und Medienwissenschaftler mitgewirkt.
  • An Thüringens Grundschulen und in der Primarstufe von Förder- und Gemeinschaftsschulen dürfen die Kinder ihre Smartphones nicht mehr privat nutzen. Ein Schreiben mit entsprechenden Vorgaben wurde im August 2025 vom Bildungsministerium an die Schulen verschickt, wie das Ministerium mitteilte. Die Einschränkung der privaten Handynutzung während der Kernschulzeit dient der Konzentration auf den Unterricht, der Förderung der sozialen Interaktion und dem Schutz vor digitalen Überforderungen, erklärte Bildungsminister Christian Tischner (CDU).
  • In Hessen ist ab dem Schuljahr 2025/2026 die private Nutzung von Handys in Schulen grundsätzlich verboten. Die Geräte können aber weiter in die Schule mitgenommen werden, etwa für Notfälle, und sie sollen im Unterricht erlaubt bleiben, wenn Lehrer oder Schulen dies gestatten.
  • Baden-Württemberg: Künftig müssen sich alle Schulen im Land verbindliche Regeln für den Umgang mit den Geräten geben. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes hat der Landtag im Dezember 2025 beschlossen. Ein gänzliches Verbot ist möglich.
  • In Bayern können sich Schulen oberhalb der Grundschule eine eigene „Nutzungsordnung“ für die private Nutzung von Handys geben, ansonsten gilt grundsätzlich ein Handyverbot. Das Handyverbot an Bayerns Schulen soll verschärfen werden: Smartphones und Mobiltelefone sollen an allen Schulen bis einschließlich der siebten Klasse gesetzlich verboten werden – aktuell gilt ein solch striktes Verbot nur für Grundschulen. Das kündigte Söder am 23.9.2025 auf der Herbstklausur der Landtags-CSU im oberfränkischen Kloster Banz an.
  • Im Saarland ist die Benutzung von privaten Smartphones und Smartwatches in den ersten vier Jahrgangsstufen der Grund- und Förderschulen verboten. Das wurde im Juni 2025 vom Landtag beschlossen. Demnach dürfen die Schülerinnen und Schüler zwar Smartphones mit in die Schule bringen, dort aber nicht benutzen.
  • Schleswig–Holstein hat ab dem Schuljahr 2025/26 die private Nutzung von Smartphones, Tablets oder Laptops bis zur neunten Klasse in den Schulen verboten. Nach einem Erlass des schleswig-holsteinischen Bildungsministerium sollen alle weiterführenden Schulen Regeln aufstellen, um das Verbot umzusetzen. Dafür haben sie das ganze Schuljahr Zeit.

Immer mehr Bundesländer schränken die Handynutzung in den Schulen ein oder planen weitere Einschränkungen, um die Konzentration sowie die soziale Interaktion im Unterricht zu fördern.

Text- und Bildauswahl sowie Hinweise in den Fußnoten durch Schulforum-Berlin.

Beitrag als PDF-Datei


[1] Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, https://levana.leopoldina.org/servlets/MCRFileNodeServlet/leopoldina_derivate_01077/2025_Leopoldina_Diskussion_40.pdf (22.1.2026)

[2] Brain Drain: Die bloße Präsenz des eigenen Smartphones reduziert die verfügbare kognitive Kapazität, https://www.journals.uchicago.edu/doi/full/10.1086/691462 (22.1.2026)

[3] Existiert der Brain Drain-Effekt wirklich? Eine Meta-Analyse, Philosophisch-Sozialwissenschaften Fakultät, Universität Augsburg, https://www.mdpi.com/2076-328X/13/9/751 (22.1.2026)

[4] Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, https://levana.leopoldina.org/servlets/MCRFileNodeServlet/leopoldina_derivate_01077/2025_Leopoldina_Diskussion_40.pdf, S. 46, (22.1.2026)

[5] Handyverbot an Schulen: Diese Regeln gelten in den Bundesländern, Immer mehr Bundesländer setzen auf ein Handyverbot an Schulen – von der Grundschule bis zur neunten Klasse, Stern, 08.09.2025 von Jana Kopp,   https://www.stern.de/politik/deutschland/zum-schulstart–in-welchen-bundeslaendern-jetzt-ein-handyverbot-gilt-36037984.html, (22.1.2026)

[6] Schleswig-Holsteinischer Landtag, 18.06.2025 – Juni-Plenum: Ab August: Handy-Verbot an Schulen bis Klasse 9, Zu viel Ablenkung und eine behinderte soziale Interaktion, https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/25_06_17_smartphones_schule_nutzung/ (22.1.2026)

[7] Kultusministerin Hamburg und Bildungssenatorin Bekeris präsentieren Regeln zur Handynutzung an Schulen: „Unser gemeinsames Anliegen ist es, den Schulen klare Leitplanken und Orientierung im Umgang mit privaten digitalen Endgeräten zu bieten“. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kultusministerin-hamburg-und-bildungssenatorin-bekeris-prasentieren-regeln-zur-handynutzung-an-schulen-246455.html (22.1.2026)

Die Grundlinie ist hierbei klar: In Grundschulen wird die Nutzung von Smartphones und Smartwatches ausdrücklich nicht empfohlen. Hamburg erklärt:

„Kein Kind braucht in der Grundschule ein Handy“.