„Drei Studien erwecken den Eindruck, als lasse sich Lernen durch digitale Medien revolutionieren“

Die Digitalillusion

FAZ, 18.09.2017, Heike Schmoll, Berlin

Es scheint so, als hinge die gesamte Zukunft der schulischen Bildung daran, ob digitale Medien in den Schulen zur Selbstverständlichkeit werden. Jedenfalls legen das zwei Studien und das Bildungsbarometer des ifo-Instituts nahe. Die Schulen sollten die Digitalisierung vorantreiben, finden laut ifo-Umfrage 63 Prozent der über 4000 repräsentativ befragten Deutschen; sie halten es für richtig, 30 Prozent der Unterrichtszeit für das selbständige Arbeiten am Computer zu nutzen. Vor zwei Jahren waren erst 48 Prozent dafür. Einheitliche Abschlussprüfungen beim Haupt-und Realschulabschluss, sowie beim Abitur wünscht sich eine überwältigende Mehrheit, 75 Prozent sprechen sich außerdem dafür aus, Bildungsreformen zunächst in kleinem Rahmen zu testen, bevor sie flächendeckend eingeführt werden.

aus: „Bildungsbarometer 2017“, ifo-Institut (Leibnitz Institut, Institut für Wirtschaftsforschung), (Sept. 2017)
Es wird nicht untersucht, wie Bildungspolitik bestmöglich gestaltet werden sollte, um das Bildungssystem zu verbessern. Vielmehr geht es darum aufzuzeigen, welche Meinungen die Deutschen haben und in welchen Bereichen und unter welchen Umständen sich politische Mehrheiten für oder gegen Bildungsreformen finden.
Die Ergebnisse zeigen also Bereiche auf, in denen politische Reformen auf öffentliche Akzeptanz treffen und somit leichter umsetzbar sein dürften. (S.17f)
Insgesamt zeigt das ifo Bildungsbarometer deutlich, dass die Bereitstellung bestimmter Informationen bildungspolitische Meinungen verändern kann. (S.37, letzter Satz der Dokumentation)

Über die Hälfte der Erwachsenen hält es laut ifo-Institut für angebracht, Digitatalkompetenzen schon vom Grundschulalter zu vermitteln, bei den weiterführenden Schulen sprechen sich sogar 90 Prozent dafür aus. Außerdem wünschen sie sich, dass der Bund jeden Schüler an einer weiterführenden Schule mit einem Laptop oder Computer ausstattet, was ganz gewiss nicht geschehen wird, selbst wenn der von Bundesbildungsministerin Wanka (CDU) Ende 2016 mit viel Wind angekündigte Digitalpakt tatsächlich noch einmal kommen sollte. Das wird ganz entscheidend davon abhängen, ob der Bundesfinanzminister die dafür nötigen fünf Milliarden Euro bereitstellt. Außerdem wollen die Befragten verpflichtende jährliche Fortbildungen in Digital- und Medienkompetenzen. Mit dem üblichen Alarmismus, den solche Studien im Sinne der öffentlichen Aufmerksamkeit pflegen, stellte die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung am vergangenen Donnerstag eine Expertise zu „Kompetenzen in der digitalen Welt“ vor, die im Wesentlichen von der Paderborner Erziehungswissenschaftlerin Birgit Eickelmann verantwortet wird. Digitale Bildung sei längst nicht flächendeckend in den Schulen angekommen, und die Digitalisierung des Schulbereichs (was auch immer das eigentlich sein soll) halte nicht mit den Entwicklungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen Schritt. Das Beste an der Expertise sind noch Beispiele aus der Praxis in unterschiedlichen Ländern, die im Übrigen zeigen, dass alle Bundesländer längst auf die Entwicklung digitaler Medien reagiert haben und versuchen, ihre Schüler in einem reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu üben. Der Slogan von der digitalen Bildung ist abwegig. Sie kann es nicht geben. Schüler können sich nur selbst bilden und allenfalls mit Hilfe digitaler Medien, und wie ertragreich das ist, steht noch längst nicht fest.

In völlig unkritischer Weise rechnen alle, die für die Nutzung digitaler Medien die Werbetrommel rühren, damit, dass sie das Lernen verbessern könnten. Von einer Revolution des Lernens zu sprechen entbehrt jeder empirischen Grundlage. Auch der Unterricht wird nicht neu erfunden, nur weil die Tafel kreidefrei ist und die Schüler bücherlos lernen. Bei der schulischen Nutzung digitaler Medien gehe es darum, „die rasanten technischen Entwicklungen pädagogisch zu nutzen und Lehr-Lern-Prozesse dadurch zu verbessern, Motivation und Interesse zu fördern, bestimmte Schülergruppen zu fördern und den Umgang mit Heterogenität zu unterstützen“, heißt es in der Expertise der Ebert-Stiftung. Das wirkt so, als könnten mit digitalen Medien alle Unterrichtsprobleme in Klassen mit unterschiedlichen Schülern mit verschiedenem Lernstand gelöst werden. So verwundert es auch nicht, dass das Credo lautet: „Schulische Medienkonzepte sind für Schulen das zentrale Instrument für eine zukunftsfähige Schulentwicklung, das die Vermittlung digitaler Kompetenzen systematisch auf allen Schulebenen verankert.“ Weiterlesen

Apps auf dem Smartphone

Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht

FAZ, 30.11.2017, von Michael Spehr
Sie wollen auf Standort, Kontakte und Kamera zugreifen: Apps fürs Smartphone fordern immer mehr Berechtigungen an. Meist nickt der Nutzer alles ab. Das kann unangenehm werden.

Das Beispiel ist legendär: Eine Taschenlampen-App für Android wurde 50 Millionen Mal aus Googles Play Store geladen. Erst dann entdeckte eine amerikanische Behörde mehr oder weniger zufällig, dass die beliebte App ihren Nutzern tatsächlich heimleuchtete. Sie schaltete nämlich nicht nur die sonst als Fotoblitz benötigte LED-Leuchte auf der Rückseite des Smartphones ein, sondern sammelte zusätzlich alle nur verfügbaren Daten über Nutzer und Gerät. Diese Daten vom Aufenthaltsort bis zur Seriennummer des Smartphones wurden vom Hersteller der Software gespeichert und an Dritte verkauft. […]

Das Problem ist mittlerweile weithin bekannt: Apps erscheinen praktisch oder bestenfalls harmlos. Ihr Zweck besteht jedoch nicht unbedingt darin, als nützliche Helfer verkauft zu werden oder unentgeltlich Gutes zu tun. Sie werden vielmehr mit dem Ziel programmiert, Nutzerdaten abzugreifen, um diese vor allem an Werbenetzwerke zu verkaufen. Vor einigen Jahren luden Sicherheitsforscher des Unternehmens Eurecom 2000 Gratis-Apps für Android aus 25 verschiedenen Kategorien im Google Play Store auf Testgeräte. Der Netzwerkverkehr der Apps nach außen wurde abgefangen und analysiert. Demnach steuerten die Programme heimlich insgesamt 250 000 verschiedene Webadressen an und gaben Daten weiter.[…]

Aber wer bestimmt, was Apps dürfen? Die Programmierer der App, der Hersteller des Betriebssystems oder die Nutzer? Was passiert, wenn Apps mehr fordern, als sie brauchen? Bis Android Version 6, das Ende 2015 auf den Markt kam, konnte man den Zugriff auf private Daten nur pauschal zulassen oder ablehnen. Dann wurde allerdings die App in der Regel gar nicht erst installiert. […]

Als Hintertürchen lässt Google jedoch weitere Neugier zu

Ab Android Version 6 kann der Nutzer diverse Berechtigungen seinen Apps einräumen oder sie ihnen verweigern: für Kalender, Kamera, Kontakte, Sensoren, Mikrofon, SMS, Speicher, Standort und Telefon. Als Hintertürchen lässt Google jedoch weitere Neugier dadurch zu, dass es nicht zustimmungspflichtige Berechtigungen gibt. Darunter: der Abruf von W-Lan-Verbindungen in der Nähe, das Auslesen der W-Lan-Namen (SSID) sowie die Erfassung der Mac-Adresse und der privaten IP-Adresse des jeweiligen Nutzers. Ferner lässt sich der Zugriff auf die Netzwerkverbindungen und das Internet grundsätzlich nicht kappen. Auch die Kontaktaufnahme mit Bluetooth-Geräten, das Aussetzen der Bildschirmsperre, der Autostart und viele weitere Dinge hält Google für so unproblematisch, dass die Apps nach eigenem Gusto schalten und walten können. Wie in der vergangenen Woche ans Licht kam: Google nimmt sich sodann das Recht heraus, Standortdaten aller Android-Geräte zu erfassen, selbst wenn der Nutzer die Standortdienste ausgeschaltet hat. So entstehen minutiöse Bewegungsprofile. Wer sich wann wohin bewegt und wo er sich am liebsten aufhält, das ist metergenau nachvollziehbar. […]

Heimlich weitere Berechtigungen verschaffen

Ein weiteres Hintertürchen für neugierige Dienste hatte Google mit der Einführung von Berechtigungsgruppen geöffnet. Einmal installierte Apps konnten sich ungefragt und heimlich weitere Berechtigungen verschaffen, wenn der Nutzer seine Apps aus dem Google Play Store automatisch aktualisierte. Hatte man das Empfangen von SMS erlaubt, holte sich die Software mit diesem Trick zusätzlich das Recht zum Senden von Kurznachrichten. […]

Bequemlichkeit ist fahrlässiger Leichtsinn

Es lohnt sich also, jede einzelne Berechtigung jeder einzelnen App in Augenschein zu nehmen und nicht alles abzunicken, was einem gezeigt wird. Diese Bequemlichkeit ist fahrlässiger Leichtsinn. Datenschützer monieren, dass Apps die Nutzer nur unzureichend informieren, welche persönlichen Daten erfasst und wie diese weiterverwendet werden. Immer mehr Apps verlangen schon bei der Installation Zugriff auf Funktionen, über die private Kommunikation erfolgt, darunter das Adressbuch.

Fast alle Apps sammeln mehr Daten, als für deren Funktionalität erforderlich ist. Als Nintendo 2016 die erste Version seines Spiels Pokemon Go fürs Smartphone veröffentlichte, stellten Sicherheitsforscher fest, dass sich das Spiel den Vollzugriff auf die Google-Konten der Nutzer erlaubte. Das bedeutete nicht nur den Zugriff auf notwendige Funktionen wie den Standort und die Kamera, sondern auch auf die E-Mails der Nutzer, alle Inhalte auf Google Drive und mehr. Nach der Veröffentlichung des Sachverhalts sprach Nintendo von einem „Fehler“ und stellte eine weniger neugierige Version bereit. […]

Als die japanischen Monster vor knapp einem Jahr in die App Stores kamen, brachen sie gleich alle Rekorde: Innerhalb von 60 Tagen wurde das Programm mehr als 500 Millionen Mal heruntergeladen, im Juli kamen jeden Tag Umsätze von 18 Millionen Dollar zusammen. Die Marke von einer Milliarde Dollar Umsatz hat Pokémon Go längst überschritten. aus: FAZ, 29.06.2017, Jonas Jansen, Wer spielt eigentlich noch Pokémon Go?

Die Liste des Rechtemissbrauchs lässt sich bis ins Abstruse hin verlängern. Man werfe den Blick auf die Zugriffsrechte für das Mikrofon. Eigentlich ist schnell klar: Es wird benötigt für alle Anwendungen rund um die Sprachtelefonie und die Sprachsuche. Sodann für Software, die Tonaufnahmen erstellt, wie etwa Diktiergeräte oder Musikrekorder. Dagegen ist nichts zu sagen. Wer nun beim Missbrauch des Mikrofon-Zugriffs an eine Mithörwanze denkt, liegt nicht ganz falsch. Tatsächlich wird in dem Spionage-Krimi, den Sicherheitsforscher der Technischen Universität Braunschweig im Mai 2017 aufdeckten, Unhörbares ständig mitgehört: Die Wissenschaftler stießen auf mehr als 200 Android-Apps für ein Ultraschall-Tracking. Dazu werden Werbespots im Fernsehen oder Radio mit vom menschlichen Ohr nicht wahrnehmbaren Ultraschallsignalen überlagert. Das Smartphone hört mit und kann identifizieren, welche Werbung welche Person erreicht. […]

Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht

Das alles sind Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht. Der Nutzer muss freiwillig und informiert solchen Verfahren aktiv zustimmen. Wenn Facebook mit schöner Regelmäßigkeit den in seinem App-Zentrum versammelten Anwendungen und Spielen unversehens den Zugriff auf private Daten gibt, ist das ebenfalls rechtswidrig, wie zuletzt das Kammergericht Berlin Anfang November urteilte.

Gleichermaßen gilt bei Windows 10 von Microsoft: Man gewährt unversehens, ohne ausreichend informiert zu werden, vielen Apps den Zugriff auf Standort, Kamera, Mikrofon und mehr. Klickt man auf die von Microsoft empfohlenen Einstellungen, genehmigt man dem Softwaregiganten weitgehende Rechte, was die Verbraucherzentralen wiederholt und scharf kritisiert haben. Das Rechtesystem der Apps und Betriebssysteme verlangt deutlich mehr Aufmerksamkeit. Es sind vor allem Google und die Werbeindustrie, die mit ihrem Datenhunger den Bogen überspannt haben. Der erste Schritt gegen die Neugier der Netzgiganten ist die Prüfung des eigenen Smartphones und jeder einzelnen App.

Hervorhebungen im Fettdruck und Einzug  durch Schulforum-Berlin

zum Artikel: FAZ, 30.11.2017, Michael Spehr, Apps auf dem Smartphone:  Gelinkt mit den Rechten


Die Auswertung von Nutzerprofilen, die Verwertung von Userdaten für Werbezwecke, der Verkauf von Apps oder gebührenbasierte Streamingportale, damit verdienen die Anbieter von Internetdiensten am meisten Geld. 9,32 Milliarden US-Dollar nahm allein Facebook im zweiten Quartal 2017 ein. Der User als „Datenschaf“ bekommt seine „Monetarisierung“ meist nur dort mit, wo er direkt zahlt. „Wir freuen uns zwar alle, dass das Internet kostenlos ist, aber am Ende ist es deshalb kostenlos, weil wir das Produkt sind, weil wir alle unsere Daten den Konzernen preisgeben“. Aus: TSP, 9.12.2017, Die Unabhängigkeit vom System, Digitales Berlin

«Eine gute Schule für unsere Kinder»

Baden-württembergische Eltern brachten folgende Anzeige in der „Stuttgarter Zeitung“ am 23.04.2016. Heute so aktuell wie damals!

Elternanzeige als PDF-Datei

Die Ungereimtheiten der Bildungspolitik der vergangenen Jahre hatten einige Eltern motiviert, mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen und aktiv zu werden. Das Ergebnis war eine Anzeige in der «Stuttgarter Zeitung» im April 2016, von über 100 Eltern unterschrieben. Sie ist auf ein enormes Echo gestoßen, woraufhin die Elterninitiative Schule Bildung Zukunft gegründet wurde. Für den 7. Oktober 2017 hatte die baden-württembergische Elterninitiative Schule Bildung Zukunft zu einer Vorstellung der Initiative und zu einem Vortrag mit Diskussion nach Böblingen geladen.

Gegen «Neue Lernkultur im Musterländle»

Der Erziehungswissenschaftler Matthias Burchardt von der Universität Köln erklärte in seinem Vortrag die Hintergründe der von den Eltern geschilderten Entwicklung. Der Referent kennt die Situation in Baden-Württemberg. 2012 und 2013 war er Lehrstuhlvertreter an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Aus nächster Nähe war er mit dem Umbau des baden-württembergischen Schulsystems in den Jahren 2011 bis 2016 konfrontiert. Mit seinem Artikel in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom Mai 2013, «Neue Lernkultur im Musterländle», trug er maßgeblich dazu bei, dass der geistige Vater des baden-württembergischen Gemeinschaftsschulmodells – der Schweizer Bildungsunternehmer Peter Fratton mit seinen 4 pädagogischen Urbitten, «Erziehe mich nicht, bringe mir nichts bei, erkläre mir nicht, motiviere mich nicht»1 – den Hut nehmen musste. Aber die Bildungspolitik blieb vorerst die gleiche.

Täuschung mit schönen Worten …

Burchardt stellte einleitend fest, dass an vielen Schulen – auch in Baden-Württemberg – nicht mehr das unterrichtet wird, was an Bildung notwendig ist, damit unsere Gesellschaft und Demokratie funktionieren kann. Er sprach von einer Täuschung mit schönen Worten und verdeutlichte dies mit verschiedenen Beispielen aus dem Wortkasten der «Schulreformer». So spreche man von einem «individualisierenden Unterricht», trage aber nichts zur Ausbildung von Individualität und Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen bei. Man spreche vom «selbstgesteuerten Lernen», lasse Kinder und Jugendlich aber eher vereinzeln und auf ihrem Weg in eine durch zwischenmenschliche Bindung gefestigte Selbstständigkeit im Stich. Man spreche von einer «Orientierung an der Arbeitswelt», bereite die jungen Menschen aber in keiner Weise auf die tatsächlichen Anforderungen im Berufsleben vor.

… und «Zahlenzauber»

Hinzu komme ein «Zahlenzauber». So rühme sich die Bildungspolitik, die Abiturientenzahlen enorm erhöht zu haben, verschweige dabei aber, dass diese Vermehrung auf Kosten der Qualität erreicht wurde. Er verwies auf das Beispiel des kompetenzorientierten Unterrichts, der dazu geführt hat, dass Neuntklässler schriftliche Abituraufgaben im Fach Biologie lösen können – weil es ausreichend viel Punkte gibt, wenn man die Texte in den Aufgabenmaterialien lesen und verstehen kann.

Akteure ohne demokratische Legitimation

Am Werk seien bildungspolitische Akteure ohne politisches Mandat. Burchardt nannte die OECD und eine Reihe privater Stiftungen wie Bertelsmann, Bosch oder Breuninger. Sie bestimmen die schulpolitische Agenda, nicht mehr die demokratisch gewählten Volksvertreter und schon gar nicht die Bürger selbst. Völlig unbegründet werde behauptet, die Schulreformen seien wie die Folgen eines Naturgesetzes, «alternativlos» und nur von «Experten» in die Wege zu leiten. Weiterlesen

Der Einsatz digitaler Medien im Unterricht ist an den Zielen der Technikanbieter ausgerichtet

»Weltweit größtes Experiment am lebenden Objekt«

Über die falsche Heilslehre vom Digitalen, automatisierte Lernfabriken ohne Pädagogen und die »Verzweckung« unserer Kinder

Ralf Wurzbacher im Gespräch mit Prof. Ralf Lankau
aus:  junge Welt, 4.11.2017

Ralf Lankau ist Professor für Mediengestaltung und Medientheorie an der Hochschule Offenburg. Er leitet dort das Labor »Grafik.Werkstatt« an der Fakultät Medien und Informationswesen, forscht zu experimenteller Medienproduktion in Kunst, Lehre und Wissenschaft und publiziert zu Design, Kommunikationswissenschaft und (Medien-) Pädagogik. Lankau betreibt das Projekt »Futur iii – ­Digitaltechnik zwischen Freiheitsversprechen und Totalüberwachung« (futur-iii.de) und ist Mitinitiator des »Bündnisses für humane Bildung – aufwach(s)en mit digitalen Medien« (www.aufwach-s-en.de). Von Lankau erschien Anfang Oktober im Beltz-Verlag: »Kein Mensch lernt ­digital: Über den ­sinnvollen Einsatz neuer ­Medien im Unterricht« [siehe Bücherliste]

In unserem Gespräch wird es auch darum gehen, wie doof oder klug Smartphones, Tablets und Computer sind bzw. wie dumm oder schlau sie uns Menschen machen. Fangen wir mit dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner an, der sich im Bundestagswahlkampf mit dem Spruch »Digital first. Bedenken second.« auf Plakaten verewigen ließ. Sollte man sich um diesen Herrn Sorgen machen?

Würde er sein Plädoyer ernst meinen, müsste man sich in der Tat um seine geistige Gesundheit sorgen und ihn als nicht zurechnungsfähig aus dem Verkehr ziehen. Wer die notwendige Reflexion über die Folgen von Digitaltechnik, also die klassische Technikfolgenabschätzung, ausblenden will, kann weder politisch noch als Person ernstgenommen werden. Andererseits passt das ins Bild. Deutschland ist im Digitalfieber: Digitalagenda, Digitalgipfel, Digitalpakte. Die Art, wie diese Technik propagiert und abgefeiert wird, hat etwas von Heilslehre und einem Fetisch. Und auf dieser populistischen Pro-Digital-Welle, die von der IT-Wirtschaft und ihren Lobbyisten losgetreten wurde, reitet eben auch Lindner.

Also Berechnung, keine Dummheit?

Lindner ist nicht dumm. Es geht ihm um Aufmerksamkeit und darum, sich als »Politmarke« aufzubauen. Das Ego und die Karriere einzelner stehen im Mittelpunkt, nicht politische Fragen und sozialverträgliche Lösungen. Und das heißt dann eben auch: Für das Erreichen der eigenen Ziele darf man gerne das politische System beschädigen, koste es, was es wolle.

Die Digitalisierung soll den Steuerzahler ja einiges kosten. Der »Digitalpakt#D«, mit dem Bund und Länder Deutschlands Schulen flächendeckend mit modernster IT- und Breitbandtechnik ausstatten wollen, soll fünf Milliarden Euro verschlingen. Es wäre zu hoffen, dass bei solchen Summen eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse gab es so wenig wie eine auch nur annähernd realistische Kalkulation. Fünf Milliarden Euro in fünf Jahren, das klingt nach viel Geld. Bei 33.500 allgemeinbildenden Schulen wären das pro Einrichtung und Jahr knapp 30.000 Euro. Nimmt man alle 44.000 Schulen, dann landet man bei etwas mehr als 22.000 Euro. Es gibt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit zwei Szenarien. Im ersten teilen sich fünf Schüler einen Computer oder ein Tablet. Dabei ergäben sich nach den Berechnungen Ausgaben zwischen 538 Millionen und 1,03 Milliarden Euro pro Jahr. Hätten, wie im zweiten Fall, alle Schüler ein Endgerät, wäre man schon bei 1,82 Milliarden bis 2,62 Milliarden Euro pro Jahr.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat vorgerechnet, dass alleine die Berufsschulen 2,5 Milliarden Euro in fünf Jahren und damit schon die Hälfte des Geldes vom Digitalpakt beanspruchen. Ein Kostenrahmen weit über dem von fünf Milliarden Euro ergibt sich auch aus einer Kalkulation des Städtetags Baden-Württemberg. All die Beispiele zeigen: Das mit den fünf Milliarden Euro ist Augenwischerei.

Wie verhält es sich mit dem Nutzen? Politik und Wirtschaft bauen ja darauf, dass sich die Digitalisierungsoffensive auf lange Sicht rentieren wird – in Gestalt besser qualifizierter Schulabgänger, Lehrlinge und Studierender. Gibt es dafür belastbare Belege?

Eben nicht, und das macht den Ansatz vollends absurd. Schon die berühmte Metaanalyse »Visible Learning« des neuseeländischen Pädagogen John Hattie, hat gezeigt, dass Rechner und Software in Schulen nichts bringen. Eine PISA-Sonderauswertung der OECD-Studie »Students, Computers and Learning« ergab, dass in den vergangenen zehn Jahren Investitionen in die IT-Ausstattung der Schulen keine nennenswerten Verbesserungen der Schülerleistungen in Lesekompetenz, Mathematik oder Naturwissenschaften erbrachten. Selbst in einer Telekom-Studie steht, was auch bei Hattie zu lesen ist: »Die verstärkte Nutzung digitaler Medien führt offensichtlich nicht per se zu besseren Schülerleistungen. Vielmehr kommt es auf die Lehrperson an.« Andreas Schleicher, OECD-Direktor für Bildung, formulierte es in einem Interview mit einer australischen Zeitung so: »Wir müssen es als Realität betrachten, dass Technologie in unseren Schulen mehr schadet als nützt.«

Woher nehmen dann die Bundesregierung und mit ihr fast der ganze Politikbetrieb bis in die Reihen der Partei Die Linke die Überzeugung, dass Bildung und digitale Medien wie selbstverständlich zusammengehören?

Ich würde das nicht Überzeugung nennen. Claus Pias hat in seiner »Kurzen Geschichte der Unterrichtsmaschinen« das Scheitern der Geräte im Unterricht aufgezeigt. Verdient hat an dieser Lerngutprogrammierung aber immer jemand. In der Diskussion zeichnen sich im wesentlichen zwei Lager ab. Wer mit der Digitalisierung von Schulen und Unterricht Geld verdienen will – Hard- und Softwareanbieter, IT-Dienstleister, App-Entwickler, Medienpädagogen oder Lehrmittelanbieter –, plädiert für den möglichst frühen Einsatz von Digitaltechnik in der Schule oder sogar schon in der Kita.

Wer hingegen Kinderärzte, Kognitionswissenschaftler, Suchtforscher oder ­Pädagogen fragt, bekommt als Einstiegsalter zehn bis zwölf Jahre genannt. Wer weiß, dass die ersten zehn Lebensjahre für die Entwicklung eines Menschen entscheidend sind, wird einschätzen können, ob die Interessen an Absatzmärkten für Digitaltechnik darüber bestimmen sollten, ab welchem Alter die Geräte in der Schule eingesetzt werden oder doch besser die leibliche und geistige Gesundheit der Kinder geschützt wird.

Soll heißen: Die Politik übernimmt einfach die Position der Industrie?

Ja, hier haben die IT-Lobbyisten ganze Arbeit geleistet. Wir erleben eine kollektive Gehirnwäsche. Bildung, Gesundheit, Verkehr, Wissenschaft, überall gilt die Heilslehre vom Digitalen. Schauen Sie sich die Kampagnen, Websites und Arbeitspapiere aus den Ministerien an und die der IT-Unternehmen. Da weiß man gar nicht mehr, wer was geschrieben hat. Weiterlesen

Brandbrief warnt vor Quereinsteigern an Grundschulen

„Unabsehbare Folgen für den zukünftigen Bildungserfolg der Kinder“

Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), der rund 80 Professorinnen und Professoren und weitere wissenschaftliche Mitarbeiter angehören, warnt aufgrund des eklatanten Lehrkräftemangels und des verstärkten Quereinstiegs im Grundschulbereich vor den unabsehbaren Folgen für den zukünftigen Bildungserfolg der Kinder. Durch die massive Beeinträchtigung der Professionalität im System Grundschule können für die Kinder am Anfang ihrer Bildungslaufbahn, für ihre Bildung und Erziehung, erhebliche negative individuelle und gesellschaftliche Folgen resultieren.

In ihrer Funktion als Vertretung der wissenschaftlichen Grundschulforschung und der Grundschulpädagogik nimmt die Kommission mit großem Unverständnis die derzeitige Praxis zur Kenntnis, dass in vielen Bundesländern eine sehr große Anzahl von Personen OHNE entsprechende fachliche, fachdidaktische und vor allem pädagogisch-psychologische Qualifikation als sog. Seiten- und Quereinsteiger in den Schuldienst der Länder eingestellt und sogar dauerhaft übernommen wird. Gleiches gilt für Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet haben, aber gleichwohl an Grundschulen bereits eigenverantwortlich unterrichten. Über diese Praxis sind zunehmend Personen im Schuldienst der Grundschule tätig, die kein wissenschaftliches Lehramtsstudium der entsprechenden Schulform und kein Referendariat abgeschlossen haben. […]

Die Kommission führt weiter aus: Professionelle Grundschullehrkräfte benötigen sowohl fundierte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen in den grundschulrelevanten Unterrichtsfächern als auch eine bildungswissenschaftliche Ausbildung mit grundschulpädagogischen und grundschuldidaktischen Schwerpunkten.

Die spezifischen inhaltlichen Anforderungen an den Grundschullehrberuf ergeben sich aus der Tatsache, dass die Grundschule als erste Schule im Bildungssystem und als Schule für alle Kinder für die grundlegende Bildung verantwortlich ist. Grundlegende Bildungsprozesse anzuregen, zu begleiten und zu unterstützen, Kinder in die sog. Kulturtechniken einzuführen und dabei allen Kindern mit ihren je eigenen und höchst unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gerecht zu werden, stellt sehr hohe Anforderungen an den Grundschullehrberuf. Gerade die gestiegenen Herausforderungen an einen im umfassenden Sinne inklusiven Unterricht erfordern besondere professionelle Kompetenzen. [..]

Die durch das Studium des Lehramts für Grundschulen und dem anschließenden Referendariat erreichten Qualitätsstandards werden durch die Einstellung von nicht adäquat ausgebildeten Personen massiv konterkariert. Ein vergleichbares Vorgehen beispielsweise in der Medizin würde als vollkommen verantwortungslos bzw. als undenkbar bezeichnet.

Die Kommission betrachtet die Einstellung von Seiten- und Quereinsteigern deshalb mit großer Beunruhigung und sieht in dieser Entwicklung sowohl einen erheblichen Rückfall hinter die geltenden Standards für die Qualifikation von Grundschullehrkräften als auch eine massive Beeinträchtigung der Professionalität im System Grundschule. Für Kinder am Anfang ihrer Bildungslaufbahn, für ihre Bildung und Erziehung, können daraus erhebliche negative individuelle und gesellschaftliche Folgen resultieren. […]

Die Kommission fordert deshalb alle in der Bildungspolitik verantwortlichen Personen in den Bundesländern dazu auf, ihrem Auftrag gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass die scheinbar notwendige Einstellung von Seiten- und Quereinsteigern zwingend mit Maßnahmen verknüpft wird, die die Professionalität aller dauerhaft in Grundschulen als Lehrkraft tätigen Personen sicherstellt. Dies kann qualitativ nur durch eine professionsbezogene Nachqualifizierung und quantitativ durch entsprechend hochwertige Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen, in „Schnellkursen“ können keine wissenschaftlichen und universitären Standards des Grundschullehrberufs erreicht werden. Zusätzlich sind längerfristige Maßnahmen wie der Ausbau von Studienplätzen zu ergreifen, um zukünftig den Bedarf mit grundständig und vollständig ausgebildeten Lehrkräften decken zu können.

Die Reaktion auf den Brandbrief: Die Bildungsverwaltung in Berlin wiegelt ab. „Keine signifikanten Unterschiede“ zwischen gelernten Lehrern und Quereinsteigern festgestellt.

Der Gesamtpersonalrat Dieter Haase zum Thema Quereinsteiger in der Berliner Zeitung vom 10.11.17: „Mittlerweile dauert es oft zwei Jahre, bis Quereinsteiger in Berlin ihr Referendariat oder ein berufsbegleitendes Studium beginnen“. Begründung: „Die Plätze reichen einfach nicht mehr aus“.

Quereinsteiger werden auch aus dem Ausland in die Hauptstadt gelockt. Mit Sprüchen wie: „Revierwechsel gefällig? Kohle gibt´s auch bei uns“. Es reicht dennoch nicht. Dabei hat die Berliner Senatsschulverwaltung nichts unversucht gelassen, den Lehrerberuf attraktiver zu machen: Die Pflichtstundenanzahl wurde erhöht, die Verbeamtung abgeschafft und Präsenztage eingeführt. Willkommen in Berlin!

Pilot ohne Flugschein – unvorstellbar!

Der Berliner Pädagoge Robert Rauh, Lehrer des Jahres 2013, zur Entqualifizierung des Lehrerberufs im TSP vom 18.09.2016:

Stellen Sie sich vor, sie fliegen in den Urlaub und die Chef-Stewardess sagt vor dem Abflug durchs Bordmikrofon: Heute fliegt sie kein Pilot, sondern ein Quereinsteiger. Er besitzt Lebenserfahrung und eine wissenschaftliche Ausbildung als Programmierer für Flugsimulatoren. Zurzeit wird er im Cockpit nachqualifiziert. Beim Fliegen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an Bord. Unvorstellbar!

In Sachen Quereinsteiger ohne pädagogische Qualifikation ist Berlin mal nicht Schlusslicht, sondern Vorreiter. Da muss man sich nicht über die Ergebnisse wundern: (Im IQB-Ländervergleich 2016 wird deutlich: Wieder blieb in Berlin ein Drittel der Viertklässler unter den Minimalanforderungen für Rechtschreibung, und fast 28 Prozent verfehlten sie im Fach Mathematik)

Berlin hat mit Sachsen bundesweit die höchste Quereinsteiger-Quote. In Berlin waren mehr als die Hälfte der neu eingestellten Grundschullehrer Quereinsteiger, nämlich 56 Prozent, berichtet die Berliner Zeitung vom 10.11.2017. Besonders hoch ist der Anteil der pädagogisch nicht ausgebildeten Seiteneinsteiger ausgerechnet an den Problemschulen – etwa in Wedding oder Neukölln.

Das Experiment auf Kosten unserer Schülerinnen und Schüler geht weiter!

siehe Artikel:  https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandbrief-zu-quereinsteigern-kinder-koennten-schaden-nehmen-28826132

siehe Artikel:  http://www.tagesspiegel.de/politik/lehrermangel-brandbrief-warnt-vor-quereinsteigern-an-grundschulen/20565902.html

siehe Artikel:  https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-lehrer-in-berlin-tausende-unqualifizierte-quereinsteiger-duerfen-nun-unterrichten-28253276

siehe auch:  Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE)

Inklusion: „Zu schnell, zu radikal, zu ideologisch“

„2017 hat eine Wende in der Inklusionsdebatte gebracht“

Zu schnell, zu radikal, zu ideologisch – die Art, wie Inklusion an deutschen Schulen umgesetzt wird, gefährdet das Wohl vieler Kinder. Dieser Meinung ist Gymnasiallehrer und Autor Michael Felten. Im Interview plädiert er für eine ehrlichere Debatte.

Bildungsklick, 10.11.2017, Interview Johanna Böttges

Herr Felten, was läuft falsch bei der Umsetzung der Inklusion?

Das Ganze geht aus von der UN-Behindertenrechtskonvention, die dafür plädiert, allen Kindern das Recht auf Bildung im allgemeinen Schulsystem zu gewährleisten. In Deutschland ist von Teilen des pädagogischen Diskurses daraus gemacht worden: Alle Kinder mit Beeinträchtigungen haben in Zukunft das Recht, an jeder Schulform unterrichtet zu werden. Was letztlich, wenn man es praktisch betrachtet, entweder eine extrem teure Lösung bedeuten würde oder massive Beeinträchtigungen des Lernens für alle Beteiligten. Die UNO hatte aber primär diejenigen Länder im Auge, in denen Kinder mit Behinderung bislang vom öffentlichen Schulsystem ausgeschlossen sind. Was die UNO überhaupt nicht wollte, war, unser hochentwickeltes Förderschulsystem einzustampfen und dafür zu sorgen, dass sich in Deutschland eine Einheitsschule entwickelt. Wir haben es bei dieser überhasteten und schlecht ausgestatteten Inklusion mit einer Logik des Misslingens zu tun. Man findet einen schönen Begriff, „Gemeinsames Lernen“, um das Empfinden von Unterschieden zu reduzieren. Tatsächlich wird dieses dadurch aber verstärkt.

Welche Rolle sollen Förderschulen künftig spielen? 

Unsere Förderschulen, in denen die Lehrer kleine Gruppen betreuen und die Kinder über längere Zeit kennen, haben bisher sehr gute Arbeit geleistet. Das ist durch die Inklusionseuphorie der letzten Jahre arg in den Hintergrund getreten. Die Förderschule sollte auf jeden Fall erhalten bleiben, weil sie den Kindern mit besonderen Entwicklungsstörungen – entweder in bestimmten Phasen ihrer Schullaufbahn oder in manchen Fällen auch während der ganzen Zeit – die besseren Förderbedingungen bietet. Die Übergänge zwischen Förderschulen und Regelschulen müssten aber flexibler sein. Wir müssen dual-inklusiv denken. Diesen Begriff hat Otto Speck, emeritierter Sonderpädagoge der LMU München, geprägt. Es geht darum, für jedes einzelne Kind festzustellen, wo es optimal aufgehoben ist. Das ist für die meisten Kinder die Regelschule. Und für manche Kinder ist es eben, phasenweise oder auch für die ganze Schulzeit, die Förderschule mit ihrer hochspezifischen Expertise.

Wie könnte Gemeinsames Lernen an Regelschulen aussehen?

Man muss es einfach wörtlich nehmen: Wo findet denn tatsächlich Gemeinsamkeit statt? Zwei, drei Förderkinder in einer Regelklasse, die erleben doch ganz oft: „Ich bin ganz anders als die anderen!“ In Bayern und Baden-Württemberg gibt es sogenannte Partner- oder Außenklassen. Das sind Förderklassen in einem Schulverband, also etwa einer Real- oder Hauptschule, die eine Regelklasse als Partnerklasse haben. Sie feiern nicht nur Feste miteinander, sondern haben zum Beispiel auch gemeinsamen Sportunterricht. Sinnvoll scheint mir auch, Schwerpunktschulen zu bilden, so wie es in Nordrhein-Westfalen jetzt angestrebt wird. Das sind Regelschulen, die personell und sächlich so gut ausgestattet sind, dass man Kindern mit verschiedenen Förderbedarfen wirklich gerecht werden kann. Dort würden dann mehrere Sonderpädagogen arbeiten, die alle sonderpädagogischen Fachrichtungen abdecken.

In NRW will die neue Landesregierung einen Gang zurückschalten und hat zum Beispiel die Schließung von Förderschulen vorerst gestoppt. Auch in Niedersachsen und anderen Bundesländern fordern Eltern und Politiker, die Entwicklung zu verlangsamen. Sehen Sie einen bundesweiten Trend? 

Ich glaube, das Jahr 2017 hat so etwas wie eine Wende in der Inklusionsdebatte gebracht. Es ist deutlich geworden – sei es durch Studien und andere Veröffentlichungen, sei es durch die Debatten im Vorfeld der Landtagswahlen – dass es mit Wohlfühlfloskeln bei diesem heiklen Thema nicht getan ist. In der überregionalen Presse wurde kritischer als zuvor über die Inklusionspraxis berichtet, und  in der Fachpresse kommen verstärkt Experten zu Wort, die davor warnen, übereilt, ohne ausreichende Ressourcen und ohne gesicherte Standards vorzugehen. Ich glaube, dass jetzt eine Phase begonnen hat, in der man etwas behutsamer an diese Frage herangeht.

zum Interview:  https://bildungsklick.de/schule/meldung/2017-hat-eine-wende-in-der-inklusionsdebatte-gebracht/


Vom 20. bis 24. Februar 2018  findet wieder in Hannover die Bildungsmesse didacta statt. Zu den Referenten gehört auch Michael Felten:

Forum Bildung
Inklusion: Was läuft falsch?
24. Februar 2018, 12:15 – 13:15 Uhr

Forum Unterrichtspraxis
Gute Lehrer-Schüler-Beziehung, der Geheimcode für Unterrichtserfolg – wie geht das eigentlich
23. Februar 2018, 15:00 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Verband Bildungsmedien e. V.
Michael Felten, Lehrer und Publizist, freier Schulentwicklungsberater in Köln, Lehrbeauftragter in der Lehrerausbildung an der PH Heidelberg, Autor (zuletzt 2017: Die Inklusionsfalle, siehe Bücherliste)