Datum: 18.05.2015
Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, Bildung aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), explizit auszunehmen. Bildungsdienstleistungen werden dort nicht als öffentliche Aufgabe („public services“) definiert.
Die Europäische Union verhandelt zurzeit mit der US-Regierung über ein Freihandelsabkommen (TTIP). Verhandlungsführer ist die EU-Kommission. Ziel der TTIP-Verhandlungen ist es, die Handels-, Investitions- und öffentlichen Beschaffungsregeln transatlantisch zu harmonisieren. Mit dem Abschluss des TTIP-Abkommens werden die Mitgliedstaaten der EU einen Teil ihrer Souveränität abgeben, denn eine staatliche Regulierung ist in Sektoren, die dem Freihandel unterliegen, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Dienstleistungen der so genannten Daseinsvorsorge sind aktuell von den TTIP-Verhandlungen nicht grundsätzlich ausgenommen. So sind Bildungsdienstleistungen in der Logik von Freihandelsverträgen keine öffentliche Aufgabe („public services“). (…)
Ergänzend zur Erklärung der Europäische Universitätsvereinigung (EUA) erhebt nun die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gegenüber der EU-Kommission, aber auch gegenüber der deutschen Bundesregierung und den Ländern die Forderung, den Bereich der Hochschulbildung ganz aus den Verhandlungen herauszunehmen, da beiderseits des Atlantiks kulturell verankerte gegensätzliche Auffassungen über die Rolle von Staat und Individuum und ihrer Verantwortlichkeit für die Bildung bestehen. Während in Deutschland und weiten Teilen Europas Bildung, Kunst und Kultur als gesellschaftliche Aufgaben anerkannt sind, deren Finanzierung in der Verantwortung der Gesellschaft liegt, wird Hochschulbildung in den USA als eine Privatinvestition des Individuums angesehen. Die Inkompatibilität dieser beiden Bildungsverständnisse ist daher Ausgangspunkt für die Forderung, den Bildungssektor aus den Regelungen des Freihandelsabkommens auszunehmen und so auf Dauer in Deutschland eine stärkere Kommerzialisierung der Bildung im Sinne einer individuell zu finanzierenden Dienstleistung zu verhindern. (…)