Archiv der Kategorie: Sozial Media Communities

Machen digitale Medien Schüler wirklich schlauer?

Münchner Forscher geben wichtige Hinweise, wie mit Computern und Internet erfolgreich gelernt werden kann.[1]
FAZ, 02. 01. 2018, Lisa Becker

Für die Wirtschaft ist angesichts des Vormarsches der digitalen Medien die Sache klar: Computer und Internet gehören in die Schulen, und zwar überall und verpflichtend – ob nun per Laptop, Tabletrechner oder Smartphone. […]
Tatsächlich ist in der Fahrt aufnehmenden Diskussion über die Digitalisierung der Schulen eine entscheidende Frage noch nicht klar beantwortet worden: Lernen Schüler wirklich mehr mit den digitalen Medien?[2]

Eine Antwort liefert nun das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIM) der Technischen Universität München (TUM) unter der Leitung von Kristina Reiss, der Dekanin der TUM School of Education.[3]

Zur Studie – Diese ist überschrieben:
Digitale Medien im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht der Sekundarstufe – Einsatzmöglichkeiten, Umsetzung und Wirksamkeit

Eine Kernaussage lautet:

Aus der Metastudie, die 79 Einzeluntersuchungen berücksichtigt, geht hervor, dass der Einsatz digitaler Unterrichtsmedien über alle untersuchten Unterrichtsfächer Mathematik, Physik, Biologie und Chemie hinweg insgesamt als gewinnbringend bezeichnet werden kann: Im direkten Vergleich mit Klassen, die traditionell unterrichtet wurden, zeigen Schülerinnen und Schüler aus Klassen, in denen mit digitalen Unterrichtsmedien gearbeitet wurde, durchweg bessere Ergebnisse in den durchgeführten Leistungstests. (S. 9)

Nach dieser „richtungsweisenden“ und „digital einstimmenden Aussage“ wird in der Studie weiter berichtet:

Dass es allerdings nicht die Verwendung des Mediums allein sein kann, die einen wirksamen Unterricht garantiert, zeigt sich in den unterschiedlichen Ergebnissen der Einzelstudien und wird auch durch folgende Aussage einer befragten Lehrkraft betont: „Ich denke, eine Bedingung ist auf jeden Fall, das Medium nicht um des Mediums Willen zu nutzen. Der Fachinhalt und der Lernzuwachs der Schülerinnen und Schüler müssen im Mittelpunkt stehen.“ Weiter wird berichtet: „Digitale Medien nur aus dem Grund einzusetzen, weil man sie hat, finde ich ungünstig. Man sollte sich vorher wirklich überlegen, welchen Mehrwert sie haben.“ (S. 10)

Weiter wird zu den Studienergebnissen ausgeführt: Es zeigt sich, dass digitale Medien den größtmöglichen Nutzen entfalten können, wenn sie ergänzend zu traditionellen Unterrichtsmaterialien verwendet werden und digitale Lernumgebungen den klassischen Unterricht nicht vollständig ersetzen. (S. 11)

Für die Dauer des Einsatzes von digitalen Medien im Unterricht auf die Schulleistungen hält die Studie fest: Je länger mit den eingesetzten Medien im Unterricht gearbeitet wurde, desto weniger profitieren Schülerinnen und Schüler von den digitalen Lernumgebungen.

Dies wird auch in der Lehrkräftebefragung deutlich: „Ich muss sagen, dass das Arbeiten mit digitalen Medien nach spätestens drei Monaten nichts Besonderes mehr ist. Am Anfang ist das ein echter Hype, der sich von selbst entwickelt [sogenannter Neuheitseffekt]. Aber nach drei Wochen beginnt er zu bröckeln. Irgendwann sehen die Schülerinnen und Schüler es eben als ihren normalen Mathematikunterricht.“ (S. 11)

Die Metastudie zeigt, dass die Lernwirksamkeit höher ist, wenn die Lernenden bei der Nutzung des entsprechenden Lernprogramms zusätzlich Unterstützung durch die Lehrkraft oder durch Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer Steuerung durch die Lehrkraft auch in einem Unterricht mit digitalen Medien: Schülerinnen und Schüler sollten beim Arbeiten in entsprechenden Lernumgebungen nicht auf sich selbst gestellt sein. Auch sehr gut entwickelte multimediale Lerninhalte können die Lehrkraft offensichtlich nicht ersetzen. (S. 15)

Diese Meinung zeigt sich auch bei den befragten Lehrkräften: „Für mich ist wichtig, dass digitale Medien nicht den persönlichen Kontakt zur Lehrkraft ersetzen.“ (S. 16)

In den wissenschaftlichen Untersuchungen, die für die Metastudie analysiert wurden, ist das Thema Differenzierung durch den Einsatz digitaler Medien nur wenig berücksichtigt. Aufgrund dieser unzureichenden Datenbasis konnten im Rahmen der Metastudie keine Analysen durchgeführt werden. (S. 20)

Zur Nutzung einer Lernplattform im Unterricht führt eine Lehrkraft aus: „Durch die Nutzung der Lernplattform [Moodle] sehen wir relativ viele Daten, auch wie die Schülerinnen und Schüler sich darin bewegen, was sie machen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen.“ (S. 21)

Moodle ermöglicht Zugriff auf zahlreiche Funktionen, unter anderem Informationen an die Schülerinnen und Schüler weiterzugeben, ihnen zusätzliches Material zur Verfügung zu stellen, ihre Fragen zu beantworten oder von anderen Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern beantworten zu lassen. Auch die Abgaben von Schülerarbeiten können online organisiert und bewertet werden. Weiter bietet Moodle eine Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen und auf gemeinsame Materialien zurückzugreifen. (S. 21)

In der Studie werden auch Computerbasierte Programme, die aktuell in Schule und Unterricht für Lernzwecke verwendet werden, vorgestellt.

Beispiel: Mathematik, 11. Jahrgangsstufe, Softwareanwendung: GeoGebra (S. 25)

Anmerkungen des Softwareherstellers: […] Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass formale Verfahren – etwa die Bestimmung der Steigung mit einem Steigungsdreieck – nicht gänzlich dem PC überlassen werden sollten, sondern als Ergänzung hin und wieder auch händisch durchgeführt werden. GeoGebra ist ein komplexes Tool.

Deutlich werden in den beiden Gegenüberstellungen die, durch Schulforum-Berlin gelb  markierten, unterschiedlichen Aktivitäten der Schüler in einem herkömmlichen Unterricht und der Anwendung des Lernprogramms.
Die Tätigkeiten der Schüler z.B.: Zeichnen – markieren – bestimmen wird ersetzt durch: Eingabe – Generieren durch das Programm – angeben und anzeigen lassen.

Dazu passt die Feststellung der Wissenschaftler:  Eine allgemeingültige Aussage darüber, wie digitale Medien im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden können, kann es vor allem auch angesichts der zahlreich verfügbaren und unterschiedlich gestalteten Lernprogramme nicht geben. (S. 26)

Klassische Unterrichtskonzepte, die über Jahre optimiert worden seien, sollten keinesfalls über Bord geworfen werden, warnen die Forscher.


Stellungnahmen zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht:

Ilka Hoffmann, Vorstandsmitglied für Schule, GEW Hamburg:  Leitlinie beim Einsatz digitaler Medien im Unterricht müsse sein: „Technik soll der Pädagogik dienen!“ – „Lehrkräfte wollen guten Unterricht machen. Wenn ihnen die Technik dabei hilft, setzen sie diese auch ein“. […] „Schulen brauchen eine verlässliche Ausstattung sowie mehr Unterstützung – und zwar in technischer, zeitlicher, personeller und pädagogischer Hinsicht“. Weiter führt sie aus: „Lehrkräfte lassen sich von Bildungs-, nicht von Technikfragen leiten. Sie wollen einen ganz konkreten Gewinn beim Medieneinsatz im Unterricht sehen. Das ist jedoch leider zu selten der Fall“.[4]

Peter Hensinger, in seinem Vortrag Trojanisches Pferd “Digitale Bildung“: Wer bei der Analyse und Bewertung dieser Entwicklung nur fragt „Nützen digitale Medien im Unterricht?“, verengt den Blick, reduziert auf Methodik und Didaktik und schließt Gesamtzusammenhänge aus. Denn die digitalen Medien sind mehr als nur Unterrichts-Hilfsmittel. Diesen Tunnelblick weitet die IT-Unternehmerin Yvonne Hofstetter. Sie schreibt in ihrem Buch „Das Ende der Demokratie“: „Mit der Digitalisierung verwandeln wir unser Leben, privat wie beruflich, in einen Riesencomputer. Alles wird gemessen, gespeichert, analysiert und prognostiziert, um es anschließend zu steuern und zu optimieren“ (HOFSTETTER 2016:37).[5] […] Das ist ein wesentlicher Grund, warum die Industrie Smartphones und TabletPCs in KiTas und Schulen etablieren will. Sie ermöglichen die Datenerfassung bereits dort, wo die Kunden der Gegenwart und Zukunft sozialisiert werden: „Die Schulen werden faktisch zu Keimzellen eines Big-Data Ökosystems“, heißt es in einem BigData Befürworter-Buch (MAYER-SCHÖNBERGER 2014:52).

Heute schon ist die Überwachung der Kommunikations-, Verhaltens-, Lern- und Entwicklungsdaten und der Handel damit ein Milliardengeschäft.[6]

[1] aus:  FAZ, 02.01.2018, Lisa Becker, Machen digitale Medien Schüler wirklich schlauer?
[2] ebd.
[3] Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) an der Technische Universität München (TUM), Studie: Digitale Medien im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht der Sekundarstufe – Einsatzmöglichkeiten, Umsetzung und Wirksamkeit https://www.waxmann.com/?eID=texte&pdf=3766Volltext.pdf&typ=zusatztext  Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz konzipiert und gefördert durch die private Stiftung Mercator.
[4] aus:  Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hamburg, Stellungnahme zur  Studie der Bertelsmann-Stiftung „Monitor Digitale Bildung“,  https://www.gew-hamburg.de/themen/bildungspolitik/gew-zum-monitor-digitale-bildung-der-bertelsmann-stiftung
[5] aus:  Peter Hensinger, Trojanisches Pferd “Digitale Bildung“, 2017, S. 5
[6] ebd. S. 6f

Facebook, Twitter & Co.

„Eine offene pluralistische Gesellschaft verträgt viele Meinungen, aber nicht viele Wahrheiten.“

TSP, 27.11.2017, Reuters

Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hat Internet-Giganten wie Facebook und Twitter scharf attackiert und ihnen Verantwortungslosigkeit vorgeworfen.

Für die etablierten Medien habe sich die Bezeichnung vierte Gewalt eingebürgert. „Heute entdecken wir eine fünfte Macht, die zwar Ansprüche erhebt, aber bisher keine gesellschaftliche Verantwortung übernehmen will“, kritisierte Maaßen. […]

Die Digitalisierung könne dem demokratischen Diskurs zweifellos dienen, aber sie könne die Nervenbahnen liberaler Gesellschaften auch überreizen und vergiften, warnte der Verfassungsschutz-Präsident. Die Internet-Giganten gäben sich zwar transparent und altruistisch, versteckten hinter dieser Fassade aber ihre Macht- und Profitinteressen. Ihre Algorithmen lenkten und beeinflussten nach emotionalen oder intransparenten Kriterien nicht nur Datenströme, sondern auch die politische Willensbildung. In der Demokratie dürften Meinungen und Fakten jedoch nicht als gleichwertige Datenpakete gehandelt werden, sie seien nicht einfach Bits und Bytes. […]

„Genau das geschieht jedoch, zumal wenn hinter den Posts und Tweets gesteuerte Botnetzwerke stecken, die millionenfach seelenlose Zombie-Meinungen streuen und politische Debatten lediglich simulieren“, kritisierte Maaßen. „Wenn es auf Fakten nicht mehr ankommt und die Realität auf Meinungen reduziert wird, verliert der demokratische Pluralismus sein Fundament“, warnte der Verfassungsschutz-Präsident. „Eine offene pluralistische Gesellschaft verträgt viele Meinungen, aber nicht viele Wahrheiten.“

Hervorhebungen im Fettdruck durch Schulforum-Berlin

zum Artikel:   TSP, 27.11.2017, Facebook, Twitter & Co. – Maaßen attackiert Internet-Giganten als verantwortungslos

Apps auf dem Smartphone

Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht

FAZ, 30.11.2017, von Michael Spehr
Sie wollen auf Standort, Kontakte und Kamera zugreifen: Apps fürs Smartphone fordern immer mehr Berechtigungen an. Meist nickt der Nutzer alles ab. Das kann unangenehm werden.

Das Beispiel ist legendär: Eine Taschenlampen-App für Android wurde 50 Millionen Mal aus Googles Play Store geladen. Erst dann entdeckte eine amerikanische Behörde mehr oder weniger zufällig, dass die beliebte App ihren Nutzern tatsächlich heimleuchtete. Sie schaltete nämlich nicht nur die sonst als Fotoblitz benötigte LED-Leuchte auf der Rückseite des Smartphones ein, sondern sammelte zusätzlich alle nur verfügbaren Daten über Nutzer und Gerät. Diese Daten vom Aufenthaltsort bis zur Seriennummer des Smartphones wurden vom Hersteller der Software gespeichert und an Dritte verkauft. […]

Das Problem ist mittlerweile weithin bekannt: Apps erscheinen praktisch oder bestenfalls harmlos. Ihr Zweck besteht jedoch nicht unbedingt darin, als nützliche Helfer verkauft zu werden oder unentgeltlich Gutes zu tun. Sie werden vielmehr mit dem Ziel programmiert, Nutzerdaten abzugreifen, um diese vor allem an Werbenetzwerke zu verkaufen. Vor einigen Jahren luden Sicherheitsforscher des Unternehmens Eurecom 2000 Gratis-Apps für Android aus 25 verschiedenen Kategorien im Google Play Store auf Testgeräte. Der Netzwerkverkehr der Apps nach außen wurde abgefangen und analysiert. Demnach steuerten die Programme heimlich insgesamt 250 000 verschiedene Webadressen an und gaben Daten weiter.[…]

Aber wer bestimmt, was Apps dürfen? Die Programmierer der App, der Hersteller des Betriebssystems oder die Nutzer? Was passiert, wenn Apps mehr fordern, als sie brauchen? Bis Android Version 6, das Ende 2015 auf den Markt kam, konnte man den Zugriff auf private Daten nur pauschal zulassen oder ablehnen. Dann wurde allerdings die App in der Regel gar nicht erst installiert. […]

Als Hintertürchen lässt Google jedoch weitere Neugier zu

Ab Android Version 6 kann der Nutzer diverse Berechtigungen seinen Apps einräumen oder sie ihnen verweigern: für Kalender, Kamera, Kontakte, Sensoren, Mikrofon, SMS, Speicher, Standort und Telefon. Als Hintertürchen lässt Google jedoch weitere Neugier dadurch zu, dass es nicht zustimmungspflichtige Berechtigungen gibt. Darunter: der Abruf von W-Lan-Verbindungen in der Nähe, das Auslesen der W-Lan-Namen (SSID) sowie die Erfassung der Mac-Adresse und der privaten IP-Adresse des jeweiligen Nutzers. Ferner lässt sich der Zugriff auf die Netzwerkverbindungen und das Internet grundsätzlich nicht kappen. Auch die Kontaktaufnahme mit Bluetooth-Geräten, das Aussetzen der Bildschirmsperre, der Autostart und viele weitere Dinge hält Google für so unproblematisch, dass die Apps nach eigenem Gusto schalten und walten können. Wie in der vergangenen Woche ans Licht kam: Google nimmt sich sodann das Recht heraus, Standortdaten aller Android-Geräte zu erfassen, selbst wenn der Nutzer die Standortdienste ausgeschaltet hat. So entstehen minutiöse Bewegungsprofile. Wer sich wann wohin bewegt und wo er sich am liebsten aufhält, das ist metergenau nachvollziehbar. […]

Heimlich weitere Berechtigungen verschaffen

Ein weiteres Hintertürchen für neugierige Dienste hatte Google mit der Einführung von Berechtigungsgruppen geöffnet. Einmal installierte Apps konnten sich ungefragt und heimlich weitere Berechtigungen verschaffen, wenn der Nutzer seine Apps aus dem Google Play Store automatisch aktualisierte. Hatte man das Empfangen von SMS erlaubt, holte sich die Software mit diesem Trick zusätzlich das Recht zum Senden von Kurznachrichten. […]

Bequemlichkeit ist fahrlässiger Leichtsinn

Es lohnt sich also, jede einzelne Berechtigung jeder einzelnen App in Augenschein zu nehmen und nicht alles abzunicken, was einem gezeigt wird. Diese Bequemlichkeit ist fahrlässiger Leichtsinn. Datenschützer monieren, dass Apps die Nutzer nur unzureichend informieren, welche persönlichen Daten erfasst und wie diese weiterverwendet werden. Immer mehr Apps verlangen schon bei der Installation Zugriff auf Funktionen, über die private Kommunikation erfolgt, darunter das Adressbuch.

Fast alle Apps sammeln mehr Daten, als für deren Funktionalität erforderlich ist. Als Nintendo 2016 die erste Version seines Spiels Pokemon Go fürs Smartphone veröffentlichte, stellten Sicherheitsforscher fest, dass sich das Spiel den Vollzugriff auf die Google-Konten der Nutzer erlaubte. Das bedeutete nicht nur den Zugriff auf notwendige Funktionen wie den Standort und die Kamera, sondern auch auf die E-Mails der Nutzer, alle Inhalte auf Google Drive und mehr. Nach der Veröffentlichung des Sachverhalts sprach Nintendo von einem „Fehler“ und stellte eine weniger neugierige Version bereit. […]

Als die japanischen Monster vor knapp einem Jahr in die App Stores kamen, brachen sie gleich alle Rekorde: Innerhalb von 60 Tagen wurde das Programm mehr als 500 Millionen Mal heruntergeladen, im Juli kamen jeden Tag Umsätze von 18 Millionen Dollar zusammen. Die Marke von einer Milliarde Dollar Umsatz hat Pokémon Go längst überschritten. aus: FAZ, 29.06.2017, Jonas Jansen, Wer spielt eigentlich noch Pokémon Go?

Die Liste des Rechtemissbrauchs lässt sich bis ins Abstruse hin verlängern. Man werfe den Blick auf die Zugriffsrechte für das Mikrofon. Eigentlich ist schnell klar: Es wird benötigt für alle Anwendungen rund um die Sprachtelefonie und die Sprachsuche. Sodann für Software, die Tonaufnahmen erstellt, wie etwa Diktiergeräte oder Musikrekorder. Dagegen ist nichts zu sagen. Wer nun beim Missbrauch des Mikrofon-Zugriffs an eine Mithörwanze denkt, liegt nicht ganz falsch. Tatsächlich wird in dem Spionage-Krimi, den Sicherheitsforscher der Technischen Universität Braunschweig im Mai 2017 aufdeckten, Unhörbares ständig mitgehört: Die Wissenschaftler stießen auf mehr als 200 Android-Apps für ein Ultraschall-Tracking. Dazu werden Werbespots im Fernsehen oder Radio mit vom menschlichen Ohr nicht wahrnehmbaren Ultraschallsignalen überlagert. Das Smartphone hört mit und kann identifizieren, welche Werbung welche Person erreicht. […]

Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht

Das alles sind Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht. Der Nutzer muss freiwillig und informiert solchen Verfahren aktiv zustimmen. Wenn Facebook mit schöner Regelmäßigkeit den in seinem App-Zentrum versammelten Anwendungen und Spielen unversehens den Zugriff auf private Daten gibt, ist das ebenfalls rechtswidrig, wie zuletzt das Kammergericht Berlin Anfang November urteilte.

Gleichermaßen gilt bei Windows 10 von Microsoft: Man gewährt unversehens, ohne ausreichend informiert zu werden, vielen Apps den Zugriff auf Standort, Kamera, Mikrofon und mehr. Klickt man auf die von Microsoft empfohlenen Einstellungen, genehmigt man dem Softwaregiganten weitgehende Rechte, was die Verbraucherzentralen wiederholt und scharf kritisiert haben. Das Rechtesystem der Apps und Betriebssysteme verlangt deutlich mehr Aufmerksamkeit. Es sind vor allem Google und die Werbeindustrie, die mit ihrem Datenhunger den Bogen überspannt haben. Der erste Schritt gegen die Neugier der Netzgiganten ist die Prüfung des eigenen Smartphones und jeder einzelnen App.

Hervorhebungen im Fettdruck und Einzug  durch Schulforum-Berlin

zum Artikel: FAZ, 30.11.2017, Michael Spehr, Apps auf dem Smartphone:  Gelinkt mit den Rechten


Die Auswertung von Nutzerprofilen, die Verwertung von Userdaten für Werbezwecke, der Verkauf von Apps oder gebührenbasierte Streamingportale, damit verdienen die Anbieter von Internetdiensten am meisten Geld. 9,32 Milliarden US-Dollar nahm allein Facebook im zweiten Quartal 2017 ein. Der User als „Datenschaf“ bekommt seine „Monetarisierung“ meist nur dort mit, wo er direkt zahlt. „Wir freuen uns zwar alle, dass das Internet kostenlos ist, aber am Ende ist es deshalb kostenlos, weil wir das Produkt sind, weil wir alle unsere Daten den Konzernen preisgeben“. Aus: TSP, 9.12.2017, Die Unabhängigkeit vom System, Digitales Berlin

Kein Jugendschutz auf dem Pausenhof

Smartphonenutzung an Schulen zwischen Privatsphäre und Jugendschutz

von Antje Pommerening, Lehrerin am Helmholtz-Gymnasium Karlsruhe

Fast alle Bundesländer überlassen es den einzelnen Schulen, wie sie die Smartphone-Nutzung an Schulen regeln. Einzig Bayern zeigt eine klare Linie: dort müssen Smartphones auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein, in Ausnahmefällen kann der Lehrer z.B. zur Information der Eltern die Nutzung erlauben.

In Baden-Württemberg beispielsweise muss jede Schule selber die Smartphone-Nutzung regeln. Manche Schulen erlassen strenge Regeln, die die Nutzung verbieten oder einschränken, andere Schulen geben die Handynutzung in den Pausen komplett frei. In diesem Fall können Schüler in den Pausen nach Belieben ihren Handy-Spielen frönen, Nachrichten verschicken oder einander Video-Clips jeglichen Inhalts zeigen. Eine typische Beschäftigung von Sechstklässlern in den Pausen sieht dann so aus, dass einer das Handy in der Hand hält und vier weitere wie von Zauberhand festgenagelt mit gebeugtem Nacken verfolgen, was ihr Freund spielt. Der pädagogische Unwert einer solchen Pausenbeschäftigung liegt auf der Hand.

Neben harmlosen Spielen ermöglicht die freie Handyregelung aber auch, dass die Schüler einander Inhalte zeigen können, vor denen sie das Bundesjugendschutzgesetz schützen soll. Dieses verbietet es, Minderjährigen beispielsweise Bilder von sterbenden Menschen, Terrorpropaganda oder Pornographisches zu zeigen. All dies ist im Internet frei verfügbar, auf dem Pausenhof kann es gezeigt werden, während der Aufsicht führende Lehrer daneben steht.

Da das Smartphone zum Privatbereich des Schülers zählt, darf der Lehrer keinen Blick darauf werfen oder gar Inhalte abrufen. Ebenso wenig dürfte er ja einem Schüler über die Schulter schauen, wenn dieser in seinem Tagebuch liest. Der Schutz der Privatsphäre ist in unserer Rechtsordnung zu Recht ein sehr hohes Gut und verständlich. Nicht verständlich und absolut inakzeptabel ist es jedoch, wenn die Aufsicht führende Lehrkraft es daher bei freier Handynutzung hinnehmen muss, dass die Schüler einander jugendgefährdende Inhalte zeigen können. Nur wenn andere Schüler davon erzählen würden, dürfte der Lehrer einschreiten und das Handy einkassieren. Dann könnte die Polizei gerufen werden, die wiederum nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl autorisiert wäre, die Inhalte anzuschauen.

Der Jugendschutz, der im Internet kaum mehr existiert, ist auf dem Pausenhof der Schulen, die eine freie Handynutzung erlauben, im Ergebnis aufgehoben. Uns Lehrern sind die Kinder zwar anvertraut, wir haben aber keinerlei Möglichkeit, sie vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen.

Es ist, als hätten wir an der Schule einen Raum eingerichtet, den nur Schüler betreten dürfen, vor dessen Eingang ein Lehrer steht und sieht, dass die Schüler ihn gerne betreten und viele ihn glücklich verlassen, einige jedoch verstört herauskommen, ohne dass der Lehrer den Kopf in den Raum stecken könnte, um mal nach dem Rechten zu schauen. Niemand würde einen solchen aufsichtsfreien Raum in einer Schule dulden. Sobald es sich aber um einen virtuellen Raum handelt, werden alle Bedenken beiseitegeschoben.

Wer löscht die Bilder im Kopf?

Die Schule ist ein Schutzraum. Sowohl medienverwahrloste Kinder, die außerhalb der Schule alles sehen können, als auch behütete Kinder, die nur begrenzt Zugang zum Internet haben, dürfen nicht Gefahr laufen, dass sie auf dem Schulhof Video-Clips sehen von überfahrenen, sterbenden Tieren, von Hinrichtungen oder Terrorpropaganda. Es gibt keine Lösch-Taste für solche Bilder in der kindlichen Seele, sie brennen sich ein und die Kinder können sie sich nicht von der Seele kratzen. Ein blaues Auge sehen die Eltern und fragen nach. Seelische Gewalt hinterlässt keine äußeren Spuren. Schule sollte ein Ort sein, der auch die seelische Unversehrtheit der Kinder im Blick hat. Wir Lehrer sind dafür verantwortlich, solange die Kinder in unserer Obhut sind. Bei freier Handynutzung haben wir Lehrer keine Möglichkeit, unserer Verantwortung den Schülern gegenüber gerecht zu werden. Die Eltern geben ihre Kinder voller Vertrauen in die Obhut der Schule. Diese müsste präventiv alles in ihrer Macht Stehende tun, die Kinder vor körperlichen und ebenso vor seelischen Verletzungen zu schützen.

Bei Diskussionen über ein Handynutzungsverbot darf das Zauberwort „Medienkompetenz“ nicht fehlen. Medienkompetenz ist wichtig, aber kein Allheilmittel. Wenn Schüler einander Gewaltvideos oder Terrorpropaganda zeigen, so liegt das nicht an fehlender Medienkompetenz.

Das Kultusministeriums entzieht sich der Verantwortung

Nach langer Korrespondenz mit der Schulverwaltung, ob das Bundesjugendschutzgesetz überhaupt gelte an der Schule und wer die Verantwortung dafür trage, wurde mir vom baden-württembergischen Kultusministerium kryptisch geantwortet, das Jugendschutzgesetz gelte zwar, komme aber in den von mir „beschriebenen Fällen allerdings nicht unmittelbar zur Anwendung“, ferner hieß es, die Lehrkraft solle von einem verantwortungsvollen Gebrauch der Smartphones ausgehen, sofern sie nichts Gegenteiliges erführe.

Eine solche Haltung zeigt, dass man sich von Seiten des Kultusministeriums der Verantwortung nicht stellen will, sondern durch aktives Wegschauen das Problem klein halten möchte. Jegliche Schutzmaßnahmen in allen anderen schulischen Bereichen müssen präventiv sein. Wenn man eine Gefahr sieht, muss man sich im Vorfeld um ihre Vermeidung kümmern und kann nicht erst dann einschreiten, wenn die Gefahr sich verwirklicht hat. Ein Sportlehrer muss für Schwimmhilfen sorgen, bevor ein Nichtschwimmer ins Becken gefallen ist. Bei der Verhinderung seelischer Verletzungen scheint der Präventionsgedanke den Schulverwaltungen, die eine freie Handynutzung zulassen, fremd zu sein.

Jugendgefährdende Inhalte haben auf dem Pausenhof nichts zu suchen. Da die Privatsphäre des Schülers zu Recht dem Lehrer jeden Zugriff auf die Inhalte eines Schülerhandys verwehrt, ist die einzige Lösung ein Handynutzungsverbot in den Pausen. Wann endlich wird das Bundesjugendschutzgesetz auf den Pausenhöfen bundesweit durchgesetzt und nicht nur in Bayern?

Veröffentlichung des Beitrags auf www. Schulforum-Berlin.de mit freundlicher Genehmigung der Autorin.

Hervorhebungen im Fettdruck durch Schulforum-Berlin.

siehe auch:  „Fragen zur Medienkompetenz unserer Jugend“, Interview mit Uwe Buermann, Berlin

In Berlin lässt das Schulgesetz ein Handyverbot an Schulen ausdrücklich zu. Allerdings gibt es keine allgemeine Regel, die für das ganze Bundesland gilt. Wenn ein Schüler bzw. eine Schülerin den Unterricht stört und somit die Lehrkraft Ihren Bildungsauftrag nicht erfüllen kann, ist es laut Schulgesetz erlaubt, den Schülern Gegenstände und somit auch Smartphones wegzunehmen.

„Digitale Bildung“: Big Brother is teaching you!

Trojanisches Pferd „Digitale Bildung“. Auf dem Weg zur Konditionierungsanstalt in einer Schule ohne Lehrer?

Ein Vortrag bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Kreisverband Böblingen, zu den Bestrebungen von Google, Apple, Microsoft, Bertelsmann und der Telekom, die Bildung in die Hand zu bekommen. Und warum fast keiner diese Unterwanderung bemerkt.

Peter Hensinger, Pädagoge

Wir hatten schon viele Schulreformen, und nun wird von der Kultusministerkonferenz eine weitere angekündigt, die „Digitale Bildung“: Unterricht mit digitalen Medien wie Smartphone und Tablet-PC über WLAN.1 […]

Die Hauptinitiative der Digitalisierung der Bildung kommt von der IT-Branche. Im Zwischenbericht der Plattform „Digitalisierung in Bildung und Wissenschaft“ steht, wer das Bundeswissenschaftsministerium berät – nämlich Akteure der IT-Wirtschaft: Vom Bitkom, der Gesellschaft für Informatik (GI) über Microsoft, SAP bis zur Telekom sind alle vertreten (BUNDESMINISTERIUM 2016:23). Nicht vertreten dagegen sind Kinderärzte, Pädagogen, Lernpsychologen oder Neurowissenschaftler, die sich mit den Folgen der Nutzung von Bildschirmmedien bei Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Die New York Times schlägt in einer Analyse Alarm: „How Google Took Over the Classroom“  (13.05.2017).2 Mit ausgeklügelten Methoden, den Hype um digitale Medien nutzend, greift Google nach der Kontrolle des US-Bildungswesens, auch der Kontrolle über die Inhalte.
[siehe auch: SZ, 16.06.2017, Google drängt in die Klassenzimmer]

Wer bei der Analyse und Bewertung dieser Entwicklung nur fragt „Nützen digitale Medien im Unterricht?“, verengt den Blick, reduziert auf Methodik und Didaktik und schließt Gesamtzusammenhänge aus. Denn die digitalen Medien sind mehr als nur Unterrichts-Hilfsmittel. Diesen Tunnelblick weitet die IT-Unternehmerin Yvonne Hofstetter. Sie schreibt in ihrem Buch „Das Ende der Demokratie“: „Mit der Digitalisierung verwandeln wir unser Leben, privat wie beruflich, in einen Riesencomputer. Alles wird gemessen, gespeichert, analysiert und prognostiziert, um es anschließend zu steuern und zu optimieren“ (HOFSTETTER 2016:37). […]

Geplant ist, das Schulbuch durch Smartphones oder TabletPCs zu ersetzen. Damit geben wir jedem Schüler eine Superwanze: „Smartphones sind Messgeräte, mit denen man auch telefonieren kann … Dabei entstehen riesige Datenmengen, die dem, der sie analysiert, nicht nur Rückschlüsse auf jedes Individuum erlauben, sondern auch auf die Gesellschaft als Ganzes“ (HOFSTETTER 2016:26). Diese Geräte heben die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre auf, sie ist aber ein Garant für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung.3 […]

Die persönlichen Daten aus Facebook, Google und Twitter sind das Gold des 21. Jahrhunderts, v.a. für die Weckung von Konsumbedürfnissen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert deshalb die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Daten, er schreibt, das Ziel von BigData sei es, über den „direkten Kundenzugang … die Kontrolle über die Kundenschnittstelle (zu) gewinnen”. „Ein derartiges Agentenmodell [!!!] gewinnt an Bedeutung, da empirisches Wissen über den Kunden und seine Bedürfnisse von enormem Wert ist” (RB & BDI 2015: 8). Das ist ein wesentlicher Grund, warum die Industrie Smartphones und TabletPCs in KiTas und Schulen etablieren will. Sie ermöglichen die Datenerfassung bereits dort, wo die Kunden der Gegenwart und Zukunft sozialisiert werden: „Die Schulen werden faktisch zu Keimzellen eines Big-Data Ökosystems“, heißt es in einem BigData Befürworter-Buch (MAYER-SCHÖNBERGER 2014:52). Heute schon ist die Überwachung der Verhaltens-, Kommunikations-, Lern- und Entwicklungsdaten und der Handel mit den digitalen Zwillingen ein Milliardengeschäft.5 […]

Führt der Einsatz von digitalen Medien zu besserem Lernen?

Konnte inzwischen mit Vergleichsstudien belegt werden, dass digitale Medien zu besseren Lernerfolgen führen als die bisherige „analoge“ Erziehung? Nein, im Gegenteil. Dazu verweise ich auf die Beiträge auf der Anhörung im hessischen Landtag am 14. Oktober 2016 zum Thema „Kein Kind zurücklassen – Rahmenbedingungen, Chancen und Zukunft schulischer Bildung in Hessen“. Die dort vortragenden Experten Burchardt, Lankau und Spitzer weisen nach, dass alle bisherigen Untersuchungen ergaben, dass der Einsatz der digitalen Medien nicht zu besserem Lernen führt. (BURCHARDT 2016, LANKAU 2016, SPITZER 2016). Dazu vier Beispiele: […]

Fußnoten und Literaturhinweise sowie weitere Artikel des Referenten siehe Vortragsskript.

Zum Vortrag:  Peter Hensinger, Trojanisches Pferd „Digitale Bildung“. Auf dem Weg zur Konditionierungsanstalt in einer Schule ohne Lehrer? Diskussionsveranstaltung beim Kreisverband der GEW, Kreisverband Böblingen, am 21.06.2017.


Der Leiter der Telekom-Studie „Schule digital. Der Länderindikator 2015“, Wilfried Bos (Institut f. Schulentwicklung IFS, TU Dortmund), weist auf den fehlenden Nutzen von Digitaltechnik für bessere Unterrichtsergebnisse hin:

„Die Sonderauswertung hat auch gezeigt, dass Staaten, die in den letzten Jahren verstärkt in die Ausstattung der Schulen investiert haben, in den vergangenen zehn Jahren keine nennenswerten Verbesserungen der Schülerleistungen in den Bereichen Lesekompetenz, Mathematik oder Naturwissenschaften erzielen konnten. Die verstärkte Nutzung digitaler Medien führt offensichtlich nicht per se zu besseren Schülerleistungen. Vielmehr kommt es auf die Lehrperson an.“ (S. 8)

Zitiert wird die PISA-Sonderauswertung über „Students, Computers and Learning“. Die laut Bos daraus folgende Konsequenz – noch mehr Digitaltechnik für die Schulen, noch mehr Schulungen der Lehrerinnen und Lehrer durch IT-Anbieter und verpflichtende Direktiven der Rektorate an die Lehrerkollegien, dass Digitaltechnik im Unterricht verpflichtend eingesetzt werden müsse – dürfte eher dem Auftraggeber der Studie (die Telekom ist ein Anbieter technischer Infrastruktur und digitaler Dienstleistungen) denn pädagogischer Notwendigkeit geschuldet sein. Auffällig ist, dass weder nach Altersstufen noch nach Fachinhalten, nicht nach Schulformen oder Unterrichtsmethoden unterschieden wird. Digitaltechnik und die Beschulung durch Software scheint selbst dann Allheilmittel zu sein, wenn OECD-Studien das Gegenteil belegen.

aus:  Prof. Dr. phil. Ralf Lankau, Digitalisierung und schulische Bildung, Anhörung durch die Enquetekommission „Kein Kind zurücklassen – Rahmenbedingungen, Chancen und Zukunft schulischer Bildung in Hessen“, Thema „Digitalisierung“, S. 4f (14. Oktober 2016)

weitere Publikationen zu „Digitalisierung und schulische Bildung“ unter: http://lankau.de/category/publikationen/vortraege/

siehe auch:  Bündnis für HUMANE BILDUNG, DigitalPakt Schule der Kultusminister: Irrweg der Bildungspolitik


[…] Die Diskussion um die „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ oder die „digitale Bildungsrevolution“ entbehrt eines wesentlichen Fundaments, nämlich eines rational gebildeten Begriffs von Bildung, ohne den man der sich abzeichnenden Entwicklung und auch dahinter stehenden Interessen in vielfacher Hinsicht hilflos ausgeliefert ist. Die vollmundigen Versprechungen stehen auf tönernen Füßen, es gibt keine empirischen Belege für die in Aussicht gestellten positiven Effekte im Bildungswesen. Die zunehmende Technisierung unterrichtlicher Prozesse droht auf fundamentale und genuine Aufgaben von Schule und Unterricht gegenläufig zu den Verheißungen destruktive Wirkungen zu entfalten, indem sie deren konstitutive Elemente zurückdrängt und beschneidet: Schule und Unterricht als Orte des Miteinanders, der vielfältigen sozialen Interaktion, einer gelebten Solidarität, unterschiedlichster Lehr-Lern- und Sozialformen, des Ausfechtens von Konflikten und Sich-Abarbeitens am Gegenüber, der Freude am (besseren) Argument und der Sache und des gemeinsamen Fortschreitens im Erkennen. Insofern erweist sich der digitale Wandel als dialektischer Transformationsprozess. Es drohen umzuschlagen: selbstbestimmtes Lernen in Fremdsteuerung, Transparenz in Überwachung, Emanzipation durch Zugang zu Informationen in Abhängigkeit von intransparenten, technokratischen Strukturen mit autoritären Zügen, Bildungsgerechtigkeit in kontingenten Zugang zu „analogen“ Bildungsgütern, Fortschritt in Rückwärtsgewandtheit, Wissenschaft in Fixierung des Intellekts auf das Bestehende. […]

aus: Bildung im digitalen Wandel – zur Dialektik eines Transformationsprozesses, Dr. Burkard Chwalek, erschienen in: Beruflicher Bildungsweg – bbw, 7 + 8/2017, S. 6-10

Online bis der Arzt kommt – Gefahren der Digitalisierung

Generation „Always on“ muss lernen, abzuschalten und dies auszuhalten

Über 500.000 Schulabgänger in Deutschland beginnen in wenigen Wochen ihre Ausbildung. Für viele ist der neue Lebensabschnitt eine große Veränderung – Tagesablauf, Wohnverhältnisse, das soziale Umfeld und ihr Freizeitverhalten verändern sich, und auch das digitale Leben der Generation Smartphone teilt sich erstmals in Berufliches und Privates.

Zum Ersten gehören neue Regeln, neue Anstrengungen und sie müssen ihren Medienkonsum umstellen. In den meisten Jobs dürfen sie das Smartphone, das sie seit Jahren auf Schritt und Tritt begleitet hat, nicht privat nutzen, oftmals erst gar nicht mit an den Arbeitsplatz nehmen. Dort würden die Azubis sonst wie gewohnt immer wieder ihr Handy zücken, um etwa bei Whatsapp oder in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen fällt diese Umstellung schwer. Tagsüber haben sie Sorge, etwas zu verpassen. Dafür gibt es sogar schon einen Begriff: „Fomo“ ‒ Fear of missing out. Nach Feierabend sammeln sich unzählige Mails und Chatnachrichten zu einer digitalen To-Do-Liste, die kaum zu bewältigen ist. Statt den Feierabend für einen gesunden Ausgleich zu nutzen, finden sich viele wieder vor einem Bildschirm ein. Das Abschalten fällt vielen schwer.

Seit Jahren verzeichnen die Krankenkassen einen Anstieg psychisch bedingter Fehlzeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei Auszubildenden fällt dieser jedoch noch stärker aus als im Durchschnitt der Beschäftigten. Nach Angaben des am 28. Juni 2017 veröffentlichten Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse sind die Fehlzeiten aufgrund von Depressionen, Anpassungs- und Belastungsstörungen etc. bei Auszubildenden zwischen 16 und 25 Jahren seit dem Jahr 2000 um 108 Prozent gestiegen.

Die Ursachen psychischer Beschwerden sind vielfältig: Es gibt zwar eine bessere medizinische Versorgung, aber unser Lebensstil, wie wir arbeiten, wie wir mit Stress umgehen und wie und ob wir für Ausgleich sorgen, spielt eine große Rolle.

Eine Ursache für den hohen Stresslevel der Berufseinsteiger sehen die Experten auch im Medienkonsum. Dr. Volker Busch, Neurologe: „Viele verbringen ihren Feierabend gern mit digitalen Medien. Aber der Versuch, sie gleichzeitig oder wechselweise zu nutzen und so ständig abgelenkt und unterbrochen zu sein, kostet das Gehirn Kraft und geht auf Kosten der Regeneration.“ Die ständige Verbindung ins Internet bewirke eine Verstopfung der menschlichen Schaltzentrale mit Informationen. „Erst die konzentrierte Tiefe auf eine Angelegenheit, das Versinken in einem Buch, einem Gespräch oder das Genießen der Natur entspannt das Gehirn effektiv. Unser Gehirn braucht solche Ruhephasen, auch wenn manche erst wieder lernen müssen, diese auszuhalten.“

aus:  https://www.tk.de/tk/pressemitteilungen/bundesweite-pressemitteilungen/954302
Gesundheitsreport 2017, Gesundheit von Auszubildenden
TSP, 29.06.2017, Sarah Kramer, Wer ständig sein Smartphone checkt, baut Stress auf