Kultusministerium argumentiert nicht in der Sache zur Gemeinschaftssschule

Kultusminister Andreas Stoch verklagt die FAZ

02. 09. 2015,  Andreas Müller

Kultusminister Stoch zieht gegen die „Frankfurter Allgemeine“ vor Gericht. Deren Behauptung, sein Haus halte ein „vernichtendes Gutachten“ zur Gemeinschaftsschule unter Verschluss, will er sich nicht gefallen lassen. Die Zeitung sieht keinen Grund für einen Widerruf.  (…)

Unter der Überschrift „Schwäbisches Himmelfahrtskommando“ berichtete Heike Schmoll (FAZ)  [siehe Artikel weiter unten] über ein angeblich „vernichtendes Gutachten“ zur Gemeinschaftsschule. Einer der Vorzeigeschulen, der Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen, hätten mit der Begleitforschung beauftragte Wissenschaftler denkbar schlechte Noten ausgestellt. Ob selbstständiges Lernen, Inklusion von Behinderten oder Bewertung der Schüler – an allen Ecken und Enden hapere es. Das grün-rote Lieblingsprojekt, so Schmolls Fazit, sei ziemlich unausgegoren.  (…)

Nicht an dieser – von Stoch und den Wissenschaftlern prompt relativierten – Bewertung entzündet sich nun der Streit, sondern an einem anderen Satz. Das Gutachten, behauptete die Autorin, werde „vom Kultusministerium bisher unter Verschluss gehalten.“ (…)

Laut FAZ fordert Kultusminister Stoch zudem eine Unterlassungserklärung, wonach die Behauptung nicht wiederholt werden dürfe.
Die Antwort aus Frankfurt war eindeutig. „Wir haben sämtliche geltend gemachte Ansprüche zurückgewiesen, da diese aus unserer Sicht nicht bestehen“  (…)

zum Artikel:  Stuttgarter-Zeitung, 02.09.2015, Andreas Müller, Kultusminister Andreas Stoch verklagt die FAZ


„Der Skandal besteht nicht darin, dass das Gutachten herausgekommen ist, sondern was herausgekommen ist“.

siehe Artikel:  Gemeinschaftsschule: “…den Beleg für die politischen Verheißungen bisher schuldig geblieben”